19 March 2026, 18:02

Windpark-Sieg vor Gericht: Flugverein scheitert mit Eilantrag gegen Windräder in NRW

Ein Drachenflieger in der Luft über einem Gewässer mit grünen Pflanzen im Hintergrund.

Drachenflieger Glider scheitern mit Notantrag gegen neue Windräder - Windpark-Sieg vor Gericht: Flugverein scheitert mit Eilantrag gegen Windräder in NRW

Ein Drachen- und Gleitschirmflugverein in Nordrhein-Westfalen ist mit dem Versuch gescheitert, den Bau eines nahegelegenen Windparks zu stoppen, nachdem das Oberverwaltungsgericht Münster einen Eilantrag des Vereins abgewiesen hat. Der Verein, der einen der meistfrequentierten Flugplätze der Region betreibt, argumentierte, die Windräder würden Sicherheitsrisiken schaffen und den Flugbetrieb beeinträchtigen.

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Das Gericht urteilte, dass der Windpark keine existenzielle Bedrohung für den Verein darstelle. Es stellte fest, dass Flüge bei Windgeschwindigkeiten unter 20 km/h sicher fortgesetzt werden könnten, ohne dass es Belege für gefährliche Turbulenzen durch die Anlagen bei höheren Geschwindigkeiten gebe. Bereits bestehende Sicherheitsvorschriften verbieten ohnehin Flüge bei Windstärken über 30 km/h – unabhängig vom Windpark.

Die geplante Anlage liegt in einer ausgewiesenen Windenergiezone, wie im Regionalplan festgelegt. Das Gericht bestätigte, dass der Verein im Genehmigungsverfahren ordnungsgemäß angehört worden sei. Mit fast 800 Mitgliedern und rund 1.000 Starts pro Jahr zählt der Flugplatz zu den aktivsten im Land.

Der Verein hatte behauptet, die Windräder würden erhebliche Gefahren und operationelle Einschränkungen mit sich bringen. Die Richter fanden jedoch keine Belege für diese Bedenken und wiesen den Antrag daher ab.

Das Urteil ebnet den Weg für die Umsetzung des Windparks am vorgesehenen Standort. Der Flugbetrieb des Vereins wird unter den bereits geltenden windbedingten Einschränkungen fortgeführt. Weitere Details zum Zeitplan des Projekts oder zur Anzahl der Windräder wurden nicht bekannt gegeben.

Quelle