19 March 2026, 20:01

Verbotener Elektroschocker im Gepäck: Marokkaner am Flughafen Köln/Bonn gestoppt

Eine große Gruppe von Menschen sitzt und steht in einem Flughafen-Terminal während einer Protestaktion, mit Gepäck und Papieren, während Anzeigetafeln, Schaufensterpuppen in Kleidern und Deckenbeleuchtung im Hintergrund zu sehen sind.

Verbotener Elektroschocker im Gepäck: Marokkaner am Flughafen Köln/Bonn gestoppt

Ein 42-jähriger Marokkaner wurde am Flughafen Köln/Bonn gestoppt, nachdem Bundespolizisten in seinem aufgegebenen Gepäck einen verbotenen Elektroschocker entdeckt hatten. Der Vorfall ereignete sich am 11. Juli 2025, als der Passagier sich auf den Abflug nach Agadir in Marokko vorbereitete. Die Behörden beschlagnahmten das Gerät und leiteten ein Strafverfahren gegen ihn ein.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Der Elektroschocker wurde bei einer routinemäßigen Gepäckkontrolle vor dem Abflug der Maschine FR 2359 gefunden. Die Beamten bestätigten, dass das Gerät das erforderliche Prüfzeichen des Bundeskriminalamts (BKA) nicht aufwies. Nach deutschem Recht gelten nicht zugelassene Elektroschocker als verbotene Waffen.

Der Mann gab gegenüber den Ermittlern an, das Gerät einem Freund schenken zu wollen, der auf einem Viehbetrieb arbeite. Trotz des Fundes durfte er nach Abschluss der Überprüfungen seine Reise fortsetzen.

Dieser Fall reiht sich in eine Reihe ähnlicher Vorfälle ein: An deutschen Flughäfen wurden in den Jahren 2021 bis 2025 rund 1.200 illegale Elektroschocker sichergestellt, wobei Frankfurt, München und Berlin die höchsten Fallzahlen verzeichneten. Die Bundespolizei registriert bundesweit jährlich etwa 240 solche Fälle.

Gegen den Mann wurde Anzeige nach Paragraf 52 Absatz 3 Nummer 1 des Waffengesetzes erstattet. Der beschlagnahmte Elektroschocker bleibt vorerst in Polizeigewahrsam. Der Vorfall unterstreicht die anhaltenden Bemühungen der Behörden, den illegalen Transport von Waffen im Luftverkehr zu unterbinden.

Quelle