Solinger Vizebürgermeister bleibt trotz Berufung vorerst im Amt
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat Berufung gegen ein jüngstes Gerichtsurteil im Fall des Solinger Bürgermeister-Stellvertreters Jan Welzel eingelegt. Der Schritt folgt einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, das Welzel vorläufig von seinem Amt suspendiert hatte.
Die Berufung wurde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht. Der Rechtsstreit führt jedoch nicht zu einer sofortigen Amtsenthebung Welzels. Da die Berufung keine aufschiebende Wirkung hat, bleibt er vorerst im Amt und übt seine Tätigkeit als Bürgermeister-Stellvertreter weiter aus, während das Gericht den Fall prüft.
Das Oberverwaltungsgericht wird die Berufung nun eingehend prüfen, bevor es eine endgültige Entscheidung trifft. Bis dahin bleibt Jan Welzel im Amt – eine unmittelbare Änderung seiner Position steht nicht an. Das Urteil wird schließlich darüber entscheiden, ob seine Suspendierung bestätigt oder aufgehoben wird.






