22 November 2025, 14:47

Stuttgart passt Schulbuslinie DIN 1 an – nur noch berechtigte Schüler dürfen mitfahren

Ein gelber Schulbus steht vor einem Backsteingebäude mit Fenstern.

Stuttgart passt Schulbuslinie DIN 1 an – nur noch berechtigte Schüler dürfen mitfahren

Stuttgart ändert Schulbuslinie DIN 1 nach Landesvorgaben

Die Stadt Stuttgart hat die Schulbuslinie DIN 1, die die Hagenschule bedient, an die Schülerfahrkostenverordnung Baden-Württembergs angepasst. Ab dem Schuljahr 2025/26 dürfen nur noch Kinder mit einem gesetzlichen Anspruch auf geförderten Schülerverkehr den angepassten Service nutzen.

Eltern äußerten Bedenken wegen des erhöhten Verkehrsaufkommens in Schulnähe und möglicher Sicherheitsrisiken, doch die Verantwortlichen betonten, dass die Strecke sicher bleibt und den landesweiten Richtlinien entspricht.

Grundlage für die Entscheidung ist ein Beschluss des Stadtrats vom 29. Juni 2021, mit dem eine vorübergehende Ausnahme Regelung endete. Diese hatte bisher auch Kindern ohne rechtlichen Anspruch die Nutzung des Busses ermöglicht. Nach der Verordnung haben Grundschüler nur dann Anspruch auf geförderten Transport, wenn der kürzeste Fußweg zur nächstgelegenen Schule mehr als zwei Kilometer beträgt.

In einer Informationsveranstaltung am 18. November 2025 wurde den betroffenen Familien die rechtliche Grundlage für die Änderung erläutert. Die Stadtverwaltung schloss zudem die Einführung bezahlbarer Bustickets aus – mit Verweis auf organisatorische, finanzielle und haftungsrechtliche Bedenken. Ein solches System würde zudem Fragen der Gerechtigkeit aufwerfen, hieß es seitens der Behörden.

Bürgermeister Simon Panke erkannte die Sorgen der Eltern an, betonte jedoch, dass die Stadt die Vorgaben des Landes einhalten müsse. Gleichzeitig bleibe die Verwaltung offen für kleinere Anpassungen zur Optimierung der Streckenführung. Demnächst soll eine Bedarfsanalyse für die Hagenschule durchgeführt werden. Zudem werden Berechtigungskarten eingeführt, um Transparenz und Sicherheit im Schülerverkehr zu gewährleisten.

Ab August 2025 steht die Haltestelle DIN 1 nur noch Schülern mit bestätigtem Transportanspruch offen. Die Stadt versicherte, dass die Strecke selbst keine ungewöhnlichen Gefahren für Kinder berge, die stattdessen zu Fuß oder mit dem Fahrrad zur Schule kommen.

Die neuen Regelungen bedeuten, dass ab dem nächsten Jahr weniger Schüler den Bus DIN 1 nutzen werden. Die Berechtigungskarten sollen den Zugang regeln, während die Stadt die Situation weiter beobachtet und bei Bedarf Anpassungen an der Route vornimmt.

Eltern, die sich Sorgen über mehr Autofahrten in der Nähe von Schulen machen, wurde zugesichert, dass die Änderungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und keine zusätzlichen Sicherheitsrisiken mit sich bringen.