07 June 2026, 12:01

Selbstbestimmungsgesetz: Mehr Missbrauchsfälle als erwartet – jetzt soll nachgebessert werden

Standesaemter sollen Missbrauch stoppen

Selbstbestimmungsgesetz: Mehr Missbrauchsfälle als erwartet – jetzt soll nachgebessert werden

Deutschlands Selbstbestimmungsgesetz – einfacher Geschlechtseintrag, wachsende Bedenken

Das im Spätherbst 2024 eingeführte Selbstbestimmungsgesetz ermöglicht es Menschen in Deutschland, ihr Geschlecht mit einer einfachen Erklärung rechtlich ändern zu lassen. Das von der Ampelkoalition beschlossene Gesetz schaffte die bisher erforderlichen Gutachten ab. Seit seinem Inkrafttreten am 1. November 2024 haben bis Ende 2025 bereits über 25.000 Personen von dem neuen Verfahren Gebrauch gemacht.

Zwar sollte das Gesetz die Anerkennung der Geschlechtsidentität vereinfachen, doch mittlerweile mehren sich Sorgen vor Missbrauch. Ein Fall betraf eine Polizistin in Nordrhein-Westfalen, die ihren Geschlechtseintrag änderte, um eine Beförderung zu erlangen. Der Versuch scheiterte, die Beamtin musste sich später einem Disziplinarverfahren stellen.

Ein weiterer, viel beachteter Vorfall betrifft den Neonazi Sven Liebich, der seinen Namen rechtlich in Marla-Svenja Liebich ändern ließ. Nun strebt er an, eine Haftstrafe in einer Frauenjustizvollzugsanstalt abzusitzen – obwohl die Änderung offensichtlich zu Täuschungszwecken erfolgte. Allerdings garantiert das Gesetz nicht, dass ein solcher Schritt tatsächlich zu einer Verlegung in den Frauenvollzug führt.

Aktuell fehlt den Standesämtern die ausdrückliche Befugnis, Geschlechtsänderungen selbst dann abzulehnen, wenn ein Missbrauch naheliegt. Als Reaktion haben drei Ministerinnen eine Novellierung des Gesetzes vorgeschlagen. Ihr Entwurf sieht vor, dass Behörden in offensichtlichen Fällen von Missbrauch Anträge ablehnen dürfen. Zudem soll die Änderung rückwirkende Korrekturen in Standesregistern ermöglichen, sobald Betrug nachgewiesen wird.

Befürworter der Reform argumentieren, dass diese Anpassungen das Vertrauen in das Gesetz stärken würden, ohne den Grundsatz der Selbstbestimmung anzutasten.

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Die geplante Novelle würde den Standesämtern mehr Spielraum geben, um Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes zu verhindern. Sollte sie verabschiedet werden, wären auch nachträgliche Berichtigungen in Fällen möglich, in denen Geschlechtsänderungen erschlichen wurden. Die Regierung steht nun vor der Herausforderung, Selbstbestimmung und Missbrauchsschutz in Einklang zu bringen.

Quelle