Rumäne entgeht Haftstrafe durch freiwillige Zahlung nach Festnahme in Gelsenkirchen
Charlotte SimonRumäne entgeht Haftstrafe durch freiwillige Zahlung nach Festnahme in Gelsenkirchen
Ein 27-jähriger Rumäne stellte sich den Behörden, nachdem er festgestellt hatte, dass ein Haftbefehl gegen ihn vorlag. Der Fall begann im Dezember des vergangenen Jahres, als Bundespolizisten ihn am Hauptbahnhof Gelsenkirchen wegen Fahrens ohne Führerschein festnahmen.
Am 19. Dezember 2023 wurde der Mann von Beamten der Bundespolizei am Gelsenkirchener Hauptbahnhof auf Grundlage eines Haftbefehls vorläufig festgenommen. Dieser ergab sich aus einem Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen, das ihn im Februar 2024 in Abwesenheit wegen vorsätzlichen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis verurteilt hatte.
Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Euro, was insgesamt 900 Euro ergab. Statt einer 15-tägigen Haftstrafe entschied sich der Mann, die Strafe sowie die Verfahrenskosten zu begleichen. Nach der Zahlung wurde er aus der Untersuchungshaft entlassen.
Der Mann entging damit der Haft, indem er die finanzielle Sanktion sowie die Prozesskosten übernahm. Seine freiwillige Stellung erfolgte nach der ersten Festnahme, die durch das vorherige Urteil ausgelöst worden war. Nach vollständiger Erfüllung der gerichtlichen Auflagen gilt der Fall nun als abgeschlossen.
