Rheinberg feiert Sieg: Regionalplan Ruhr für rechtswidrig erklärt
Die Stadt Rheinberg begrüßt ein Gerichtsurteil, das den Regionalplan Ruhr für rechtswidrig erklärt hat. Die Entscheidung folgt auf eine Klage gegen die im Plan festgelegten Regelungen zu Abgrabungsgebieten.
Rheinberg, gemeinsam mit dem Kreis Wesel und benachbarten Kommunen, hatte sich gegen die geplante Ausweitung der Abgrabungsflächen ausgesprochen. Sie argumentierten, dass eine solche Erweiterung schwerwiegende Folgen für Anwohner, Natur und Landschaft im Niederrhein-Gebiet hätte.
Das Gericht gab diesen Bedenken statt und kippte den gesamten Plan. Bürgermeister Philipp Richter betonte, dass Rheinberg seit Langem unter den Belastungen durch Kies- und Sandabbau leide. Die Stadt werde sich nun aktiv in die künftige Regionalplanung einbringen, um lokale Interessen und die Umwelt zu schützen.
Die schriftliche Begründung des Urteils steht noch aus. Der Kreis Wesel und die betroffenen Kommunen werden gemeinsam die Konsequenzen des Beschlusses prüfen. Mit der für ungültig erklärten Planung wollen Rheinberg und seine Partner eine ausgewogene Entwicklung vorantreiben. Im Mittelpunkt bleibt der Schutz der Gemeinschaft und der natürlichen Landschaft – künftige Planungen müssen diese Prioritäten nun berücksichtigen.






