Obdachloser mit Haftbefehlen am Gelsenkirchener Hauptbahnhof festgenommen
Felix SchneiderObdachloser mit Haftbefehlen am Gelsenkirchener Hauptbahnhof festgenommen
Ein 43-jähriger obdachloser Mann aus Gelsenkirchen wurde am 14. Juni am Hauptbahnhof der Stadt festgenommen. Bundespolizisten kontrollierten ihn im Rahmen einer Routineüberprüfung gegen 20:15 Uhr und stellten dabei fest, dass gegen ihn zwei offene Haftbefehle vorlagen.
Der deutsche Staatsbürger wurde bereits von der Staatsanwaltschaft gesucht. Der erste Haftbefehl betraf Volksverhetzung und sah eine sechsmonatige Freiheitsstrafe vor. Der zweite ergab sich aus einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz mit einer Strafe von acht Monaten.
Bei einer Durchsuchung seiner Habseligkeiten fanden die Beamten ein Messer und einen Teleskopschlagstock, deren Besitz ihm untersagt war. Daraufhin kommen nun zusätzliche Anklagepunkte wegen Verstößen gegen das Waffengesetz hinzu.
Nach Belehrung über seine Rechte wurde der Mann in Gewahrsam genommen und später in eine Justizvollzugsanstalt überstellt, um seine bestehenden Strafen anzutreten.
Die Festnahme erfolgte im Zuge einer routinemäßigen Polizeikontrolle, bei der mehrere Gesetzesverstöße aufgedeckt wurden. Der Besitz verbotener Waffen verschärft die ohnehin bereits vorliegende Strafakte des Mannes. Er bleibt bis zum Abschluss weiterer Ermittlungen in Haft.






