NRW will Bundeswasserrecht ändern – mehr Platz für schwimmende Solaranlagen
Moritz NeumannNRW will Bundeswasserrecht ändern – mehr Platz für schwimmende Solaranlagen
Nordrhein-Westfalen drängt auf Änderungen des Bundeswasserrechts, um schwimmende Solarprojekte auszubauen
Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen setzt sich für eine Lockerung der strengen Vorgaben ein, wie viel Fläche eines Gewässers mit Solarmodulen bedeckt werden darf. Nach Ansicht der Behörden bremsen die aktuellen Beschränkungen den Ausbau in wichtigen Regionen wie dem Niederrhein aus.
Die Landesregierung hat offiziell eine Überarbeitung von Paragraf 36 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) beantragt. Bisher dürfen schwimmende Solaranlagen nicht mehr als 15 Prozent der Wasseroberfläche einnehmen und müssen einen 40-Meter-Abstand zum Ufer einhalten. Nordrhein-Westfalen hält diese Regelungen für zu starr und argumentiert, dass sie ökologisch nicht immer sinnvoll seien.
Im Januar hatte der Erneuerbare-Energien-Landesverband NRW dem Umweltminister des Landes, Oliver Krischer (Grüne), entsprechende Vorschläge unterbreitet. Nun fordert der Landtag die Bundesregierung auf, über den Bundesrat flexiblere Regelungen einzuführen. Statt starrer Grenzwerte sollen künftig lokale Gewässerbedingungen über Ausnahmen entscheiden.
Aktuell sind in Nordrhein-Westfalen sechs schwimmende Solarkraftwerke in Betrieb. Die größte Anlage mit einer Leistung von 5,6 Megawatt steht in Bislich und zeigt das Potenzial für weitere Großprojekte. Minister Krischer betont, dass der Niederrhein besonders gut für den Ausbau geeignet sei.
Der Vorstoß erfolgt zu einem Zeitpunkt, an dem die Marktwerte für Solarstrom weiter steigen. Im Oktober 2025 erreichten die Preise mit fast sieben Cent pro Kilowattstunde den dritthöchsten Stand in diesem Jahr.
Sollten die geplanten Änderungen durchkommen, könnte sich die Kapazität schwimmender Solarprojekte in Nordrhein-Westfalen deutlich erhöhen. Ziel der Initiative ist es, Hürden für Projektentwickler abzubauen, ohne Umweltbelange zu vernachlässigen. Ob die Reform gelingt, hängt nun von der Zustimmung des Bundes und weiteren Beratungen im Bundesrat ab.
