Neues Staatsangehörigkeitsgesetz: Schnellere Einbürgerung und doppelte Staatsbürgerschaft möglich
Charlotte SimonNeues Staatsangehörigkeitsgesetz: Schnellere Einbürgerung und doppelte Staatsbürgerschaft möglich
Deutschland hat seine Staatsbürgerschaftsgesetze grundlegend reformiert und es langjährigen Einwohnern erleichtert, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben. Die durch das neue Staatsangehörigkeitsgesetz eingeführten Änderungen verkürzen die Mindestaufenthaltsdauer und erweitern das Recht auf doppelte Staatsbürgerschaft. Behörden erwarten, dass die Reformen in den kommenden Jahren zu einem deutlichen Anstieg der Einbürgerungszahlen führen werden.
Bisher mussten ausländische Staatsangehörige in der Regel acht Jahre in Deutschland gelebt haben, bevor sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen konnten. Das neue Gesetz reduziert diese Frist auf fünf Jahre. Wer besondere Integrationsleistungen nachweist – etwa durch sehr gute Sprachkenntnisse oder gesellschaftliches Engagement –, kann bereits nach drei Jahren die Staatsbürgerschaft erhalten.
Kinder, die in Deutschland von ausländischen Eltern geboren werden, erhalten künftig automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf Jahren im Land lebt. Zudem entfällt die bisherige Regelung, wonach in Deutschland geborene junge Erwachsene mit ausländischen Eltern sich bis zum 18. Lebensjahr für eine Staatsangehörigkeit entscheiden mussten – sie dürfen nun mehrere behalten.
Bewerber müssen weiterhin zentrale Voraussetzungen erfüllen, darunter finanzielle Unabhängigkeit und Deutschkenntnisse auf B1-Niveau. Ausnahmen gelten für Gastarbeiter und ihre Ehepartner. Gleichzeitig führt die Reform strengere Bedingungen ein: Wer wegen antisemitischer, rassistischer oder unmenschlicher Taten verurteilt wurde, erhält keine Staatsbürgerschaft. In den neuen Einbürgerungstests müssen Antragsteller zudem Israels Existenzrecht anerkennen und die historische Verantwortung Deutschlands für den Schutz jüdischen Lebens bestätigen.
Die Änderungen erfolgen vor dem Hintergrund, dass in Deutschland rund 12 Millionen ausländische Staatsangehörige leben, von denen 5,3 Millionen seit mindestens einem Jahrzehnt im Land sind. 2023 ließen sich etwa 200.000 Menschen einbürgern, doch die Behörden rechnen unter den neuen Regelungen mit einem Anstieg. Das Gesetz soll den Weg zur Staatsbürgerschaft vereinfachen und gleichzeitig Integration sowie historische Verantwortung stärken.






