Neues Selbstbestimmungsgesetz: Bis zu 2.500 Euro Strafe für falsche Anrede von trans Personen
Noah MayerNeues Selbstbestimmungsgesetz: Bis zu 2.500 Euro Strafe für falsche Anrede von trans Personen
Ein neuer Gesetzentwurf in Deutschland soll das veraltete Transsexuellengesetz von 1981 ersetzen. Er führt Strafen für die vorsätzliche Verwendung des früheren Namens oder Geschlechts einer Person ein – ein Bereich, der bisher rechtlich nicht geregelt war. Ziel des Vorhabens ist es, die Anerkennung der Geschlechtsidentität als grundlegendes Recht zu schützen.
Der im Juni 2020 eingebrachte Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes sieht Bußgelder von bis zu 2.500 Euro vor, wenn jemand vorsätzlich oder fahrlässig den alten Vornamen, Nachnamen oder die frühere Geschlechtszuordnung einer Person verwendet. Anlass dafür war ein Fall am Amtsgericht Recklinghausen aus dem Jahr 2021, bei dem ein Nachbar eine trans Person wiederholt mit ihrem früheren männlichen Namen ansprach, woraufhin ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde.
Der ehemalige FDP-Vorsitzende Gerhard Papke bestätigte, dass ein solches Verhalten nach dem neuen Gesetz mit Strafen belegt werden könne. Allerdings blieben gutgläubige Fehler straffrei. Nur bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Handeln drohen Bußgelder. Zudem wird es nur dann zu rechtlichen Konsequenzen kommen, wenn die Verletzung angezeigt wird – nach dem Prinzip „Kein Kläger, kein Richter“.
Das Gesetz soll voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2023 in Kraft treten, sofern der Bundeskabinett den Entwurf bis Ende 2022 absegnet. Das Selbstbestimmungsgesetz würde einen bedeutenden Schritt im Schutz der Rechte trans Personen darstellen. Es ahndet die vorsätzliche falsche Verwendung der früheren Identität einer Person mit Geldstrafen. Die Durchsetzung des Gesetzes hängt dabei von der Verabschiedung sowie der Meldung von Verstößen durch die Öffentlichkeit ab.
