27 June 2026, 06:02

Neue Regeln für Krankmeldungen: Ab 2023 entfällt die Papier-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Arbeitsagenturen und Jobcenter verlangen weiterhin papierene Bescheinigungen über Arbeitsunf├Ąhigkeit

Neue Regeln für Krankmeldungen: Ab 2023 entfällt die Papier-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Ab dem 1. Januar 2023 gelten neue Regeln für die Krankmeldung. Arbeitgeber benötigen dann keine ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mehr in Papierform von ihren Beschäftigten. Stattdessen rufen sie die Krankschreibungsdaten für gesetzlich Versicherte elektronisch ab.

Mit dem aktualisierten System müssen Arbeitnehmer ihre Erkrankung lediglich dem Arbeitgeber melden. Die Änderung vereinfacht das Verfahren und macht physische Dokumente überflüssig. Allerdings gilt diese Neuregelung noch nicht für Kunden von Arbeitsvermittlungen und Jobcentern.

Für diese Personengruppe bleiben die alten Vorschriften bis zum 1. Januar 2024 bestehen. Arbeitslose müssen weiterhin eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit – die sogenannte AUB – von ihrem Arzt anfordern. Die Vorlage der AUB ist für sie Voraussetzung, um weiterhin Leistungen zu erhalten.

Die AUB kann digital über das eServices-Portal oder die BA-mobil-Kundenapp eingereicht werden. Auch Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen müssen bei Krankheit eine AUB vorlegen.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Ab 2023 erleichtert die elektronische Abfrage der Krankschreibungsdaten das Verfahren für Arbeitgeber und Beschäftigte. Kunden von Arbeitsvermittlungen und Jobcentern müssen jedoch noch bis zum folgenden Jahr das bisherige Prozedere einhalten. Für diejenigen, die eine AUB vorlegen müssen, stehen digitale Einreichungsmöglichkeiten zur Verfügung, um den Prozess zu vereinfachen.

Quelle