Lebenslange Haft für Solingen-Attentäter Issa H. bestätigt
Ein deutsches Gericht hat das lebenslange Urteil gegen Issa H. wegen eines tödlichen Messerangriffs auf ein Fest in Solingen im Jahr 2024 bestätigt. Der Täter, der im Namen einer dschihadistischen Ideologie auf Besucher losging, war wegen dreifachen Mordes und mehrfacher versuchter Tötung verurteilt worden. Das Urteil sieht zudem seine anschließende Sicherungsverwahrung vor.
Am Abend des 23. August 2024 griff Issa H. mit einem 19 Zentimeter langen Küchenmesser Festbesucher an. Drei Menschen tötete er, acht weitere verletzte er schwer. Sein erklärtes Ziel war es, so viele Menschen wie möglich zu töten – für ihn Symbole der westlichen Gesellschaft.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf verurteilte ihn später zu lebenslanger Haft ohne Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung. Das Urteil umfasste dreifachen Mord, neun versuchte Tötungen sowie die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Die Behörden ordneten seine Tat der extremistischen Ideologie des „Islamischen Staates“ (IS) zu, den er offen unterstützte.
Eine bundesweite Fahndung führte bereits am Tag nach dem Anschlag zu seiner Festnahme. Der Fall löste landesweit Entsetzen aus und befeuerte erneut die Debatte über Deutschlands Flüchtlings- und Asylpolitik.
Fast zwei Jahre später bestätigte der Bundesgerichtshof das ursprüngliche Urteil. Zudem ordnete das Gericht an, Issa H. nach Verbüßung seiner Strafe in Sicherungsverwahrung zu nehmen – mit Verweis auf die von ihm weiterhin ausgehende Gefahr.
Mit der rechtskräftigen Verurteilung wird Issa H. sein restliches Leben im Gefängnis verbringen. Sein Anschlag in Solingen zählt zu den brutalsten islamistisch motivierten Verbrechen der jüngeren deutschen Geschichte. Der Fall wirft bis heute Fragen zu Sicherheit und Extremismus im Land auf.






