18 June 2026, 04:01

Landtag beschließt schärfere Regeln für mehr öffentliche Sicherheit und Ordnung

Voraufnahmen und langfristige Wohnsperren        Landtag stärkt kommunale öffentliche Ordnung

Landtag beschließt schärfere Regeln für mehr öffentliche Sicherheit und Ordnung

Der Landtag hat umfassende Reformen des Ordnungsbehördengesetzes verabschiedet. Die Änderungen zielen darauf ab, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu modernisieren und den Behörden wirksamere Mittel an die Hand zu geben, um Störungen der öffentlichen Ordnung zu bekämpfen. Lokale Vertreter begrüßen die Entscheidung als wichtigen Schritt für mehr öffentliche Sicherheit.

Nach dem neuen Gesetz können Kommunen nun langfristige Betretungsverbote gegen Personen verhängen, die wiederholt öffentliche Räume stören, andere belästigen oder gefährliche Situationen herbeiführen. Die Aufsichtsbehörden erhalten erweiterte Befugnisse, um gegen Wiederholungstäter konsequenter vorzugehen.

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Auch der Einsatz von Körperkameras wird ausgeweitet. Eine neue Voraufnahmefunktion zeichnet automatisch kurze Sequenzen auf, sobald sich eine Situation zuspitzt. Die Behörden versprechen sich davon eine bessere Deeskalation von Konflikten und fairere Ermittlungen.

Bürgermeister Martin Heinen lobte die Reformen als klare Handlungsgrundlage für die lokale Ordnungsarbeit. Die langfristigen Betretungsverbote ermöglichten es dem Kommunalen Ordnungsdienst (KOS), in Problemgebieten „entschlossener gegen wiederkehrende Störungen vorzugehen“, so Heinen. Auch Vanessa Odermatt und Jochen Klenner erwarten, dass die Neuerungen die Arbeit des KOS verbessern und die öffentliche Ordnung stärken werden.

Die örtliche CDU hat sich verpflichtet, die zügige und einheitliche Umsetzung der Maßnahmen voranzutreiben.

Die Reformen sehen schärfere Sanktionen bei ordnungswidrigem Verhalten vor und erweitern den Einsatz von Körperkameras. Die Behörden erhalten damit bessere Instrumente, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Die Änderungen sollen klarere und transparente Regelungen für die Vollzugspraxis schaffen.

Quelle