Kreisverwaltung Steinfurt schließt über Weihnachten und Neujahr 2025/26 länger als üblich
Moritz NeumannKreisverwaltung Steinfurt schließt über Weihnachten und Neujahr 2025/26 länger als üblich
Schließzeiten über die Jahreswende 2025/2026
Rundschreiben der Kreisverwaltung Steinfurt
- Dezember 2025
Die Kreisverwaltung Steinfurt bleibt zum Jahresende 2025 für einen verlängerten Feiertagszeitraum geschlossen. Betroffen sind alle Hauptstellen, Außenstellen sowie die Zulassungsstellen in Rheine, Steinfurt und Tecklenburg. Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, notwendige Behördengänge rechtzeitig vorzubereiten.
Die gesamte Kreisverwaltung inklusive aller Dienststellen der Kreisverwaltung Steinfurt bleibt von Mittwoch, dem 24. Dezember 2025, bis einschließlich Freitag, dem 2. Januar 2026, geschlossen. An wichtigen Tagen wie Montag, dem 29. Dezember 2025, und Freitag, dem 2. Januar 2026, entstehen dadurch keine Präsenzangebote.
Auch das Kreisjugendamt bleibt an den Tagen 29. und 30. Dezember 2025 sowie am 2. Januar 2026 geschlossen. Für dringende Kinderschutzfälle steht während dieser Zeit eine spezielle Hotline unter der Nummer +49 2551 69-1115 von 8:00 bis 16:30 Uhr zur Verfügung.
Das DA Kunsthaus Kloster Gravenhorst in Hörstel passt seine Öffnungszeiten an und bleibt am 24., 25., 29. und 31. Dezember 2025 geschlossen. Vom 26. Dezember 2025 bis zum 1. Januar 2026 gelten geänderte Öffnungszeiten. Die Kreisleitstelle bleibt hingegen durchgehend rund um die Uhr besetzt, und bestimmte Notdienste sind telefonisch erreichbar.
Obwohl die physischen Dienststellen geschlossen sind, bleiben viele Services weiterhin online unter www.kreis-steinfurt.de/onlineservices verfügbar. Alle Behörden, einschließlich der Zulassungsstellen, nehmen ihren regulären Betrieb am Montag, dem 5. Januar 2026, wieder auf.
Während der Feiertagsschließung bietet die Kreisverwaltung Steinfurt bis zum 5. Januar 2026 keine persönlichen Serviceleistungen an. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, in dieser Zeit auf die Online-Angebote zurückzugreifen oder – wo eingerichtet – die Notfall-Hotlines zu kontaktieren.