24 March 2026, 22:02

Kindergartenanmeldung 2026 im Kreis Steinfurt jetzt möglich

Eine Gruppe von Kindern sitzt auf Stühlen in einem Raum mit Bücherregalen, einem Teddybär, einer Blumenvase auf einem Tisch und gerahmten Gegenständen an der Wand, mit dem Text "Angepasster Flur Murray Bridge Kindergarten" unten.

Kindergartenanmeldung 2026 im Kreis Steinfurt jetzt möglich

Eltern im Kreis Steinfurt können ihre Kinder ab sofort für Kindergartenplätze ab August 2026 anmelden

Das Jugendamt hat das STEP-Elternportal für die Bewerbungen freigeschaltet. In den meisten Gemeinden endet die Frist am 31. Oktober 2025. Mit über 8.000 bereits angemeldeten Kindern für das kommende Jahr steigt die Nachfrage deutlich an.

Über das STEP-Portal, das vom Jugendamt Steinfurt verwaltet wird, können Familien Betreuungsplätze für das Kindergartenjahr 2026/2027 beantragen. Eltern im Hauptkreisgebiet müssen ihre Anträge bis zum 31. Oktober 2025 einreichen. Für Bewohner in Emsdetten, Greven und Rheine gilt eine verlängerte Frist bis zum 15. November 2025.

Familien, die eine Ganztagsbetreuung benötigen, müssen zusätzlich eine Erklärung über das Portal hochladen. Selbst ungeborene Kinder können bereits vorab angemeldet werden. Ab November 2025 beginnt das Amt mit der Prüfung der verfügbaren Plätze, um eine effiziente Verteilung zu gewährleisten.

Unterstützung für Eltern Bei Fragen steht das STEP-Team unter der Telefonnummer 02551/69-6400 oder per E-Mail an [email protected] zur Verfügung. Bürger aus Emsdetten, Greven, Ibbenbüren und Rheine können sich auch an die örtlichen Jugendämter wenden.

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Bisher wurden rund 2.000 Kinder für das nächste Kindergartenjahr registriert, während für das aktuelle Jahr 2025/2026 bereits 8.472 Anmeldungen vorliegen – ein Anstieg um 12 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Frühzeitige Anmeldung empfohlen Das Jugendamt rät zu einer frühzeitigen Registrierung, um die Planung der Betreuungskapazitäten zu erleichtern. Die Fristen variieren je nach Gemeinde, wobei die meisten Anmeldungen bis zum 31. Oktober 2025 abgeschlossen sein müssen. Das STEP-Portal bleibt die zentrale Plattform für Antragstellung und Beratung.

Quelle