Kampf um Anerkennung: Frau klagt für psychogene Blindheit vor Gericht
Moritz NeumannPsychogene Blindheit: Oberverwaltungsgericht prüft Anspruch - Kampf um Anerkennung: Frau klagt für psychogene Blindheit vor Gericht
Eine Frau aus dem Kreis Steinfurt kämpft um die rechtliche Anerkennung ihrer psychogenen Blindheit – einer Störung, bei der der Sehverlust ohne körperliche Schäden an den Augen auftritt. Ihr Fall wird am 27. Februar 2023 vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) verhandelt, nach Jahren juristischer Auseinandersetzungen und pandemiebedingter Verzögerungen. Die Entscheidung des Gerichts könnte klären, ob diese psychische Erkrankung in Deutschland rechtlich als Blindheit anerkannt wird.
Die Frau hatte erstmals 2018 finanzielle Unterstützung sowie einen Schwerbehindertenausweis beantragt. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) lehnte ihre Anträge ab mit der Begründung, psychogene Blindheit erfülle nicht die gesetzlichen Kriterien für Blindheit nach deutschem Recht. Daraufhin zog sie vor das Verwaltungsgericht Münster, doch das Verfahren kam wegen der COVID-19-Beschränkungen zum Erliegen.
Ein vom Gericht beauftragter Gutachter der Universität Tübingen untersuchte ihren Zustand. Der Bericht stellte Widersprüche zwischen ihren Schilderungen des Sehverlusts und objektiven medizinischen Tests fest: Ihr rechtes Auge wies fast normale Sehkraft auf, das linke sogar eine besonders gute. Das erstinstanzliche Gericht ließ offen, ob sie tatsächlich unter psychogener Blindheit leidet, ihre Symptome übertreibt oder die Beeinträchtigung bewusst vortäuscht.
Psychogene Blindheit, auch funktionelle Blindheit genannt, tritt häufig nach schweren Traumata auf, ohne dass körperliche Schäden an Augen oder Nerven nachweisbar sind. In Deutschland ist sie seit Langem medizinisch anerkannt und rechtlich als echt – nicht vorgetäuscht – klassifiziert, wie etwa durch das BGH-Urteil von 2001 (Aktenzeichen: 1 StR 566/00) bestätigt. Auch andere europäische Länder wie Frankreich und Großbritannien erkennen sie seit den 1990er-Jahren an, während Italien und Spanien erst durch jüngere EU-Rechtseinflüsse ihre Skepsis ablegten.
Der 12. Senat des OVG wird unmittelbar nach der mündlichen Verhandlung am 27. Februar entscheiden. Das Urteil wird darüber bestimmen, ob psychogene Blindheit rechtlich mit der durch gemessene Sehschärfe definierten Blindheit gleichgesetzt werden kann.
Die Entscheidung des Gerichts wird Auswirkungen darauf haben, wie psychogene Blindheit im deutschen Behindertenrecht behandelt wird. Sollte die Klägerin Erfolg haben, könnte dies einen Präzedenzfall für ähnliche Fälle bundesweit schaffen. Das Urteil könnte zudem die allgemeine Debatte über die rechtliche Anerkennung funktioneller neurologischer Störungen prägen.