28 June 2026, 12:01

Gustav Brücks mutiger Kampf für Demokratie und jüdisches Leben in Wuppertal

Einladung durch das Wuppertaler Amtsgericht: "Die demokratische Republik ist bedroht! - Der jüdische Anwalt Gustav Brück (1877-1956)"

Gustav Brücks mutiger Kampf für Demokratie und jüdisches Leben in Wuppertal

Vortragsveranstaltung beleuchtet das Leben des jüdischen Juristen Gustav Brück und sein Engagement für demokratische Werte

Unter dem Titel „Der demokratische Volksstaat ist bedroht!“ findet am 21. Juni 2022 um 19:00 Uhr im historischen Schwurgerichtssaal des Landgerichts Wuppertal eine Abendsveranstaltung statt, die sich mit dem Wirken Gustav Brücks auseinandersetzt. Die Direktorin der Alten Synagoge Wuppertal, Dr. Ulrike Schrader, hält einen Vortrag, während der Schauspieler Gregor Henze durch Lesungen historischer Quellen Brücks Geschichte lebendig werden lässt.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Gustav Brück war eine prägende Persönlichkeit im Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens. Ab 1926 leitete er die jüdische Gemeinde in Elberfeld, bis diese von den Nationalsozialisten gewaltsam aufgelöst wurde. Während der NS-Zeit arbeitete er als Konsulent und vertrat jüdische Bürger in gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Nach 1945 trug Brück maßgeblich zum Wiederaufbau der jüdischen Gemeinde in Wuppertal bei – gemeinsam mit den wenigen Überlebenden. Die Veranstaltung ist Teil einer Reihe, die von einer Arbeitsgruppe im Rahmen des Themenjahres „1.700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland – 200 Jahre in Wuppertal“ organisiert wird. Aufgrund der Pandemie wurde das Jubiläumsjahr bis zum 31. Juli 2022 verlängert.

Die Kooperation zwischen dem Landgericht Wuppertal und der Alten Synagoge Wuppertal rückt Brücks juristisches Wirken, seinen Widerstand während der NS-Diktatur und seinen Einsatz für die Wiederbelebung jüdischen Lebens in der Stadt in den Fokus. Der Vortrag findet in Raum L147 des Landgerichts statt.

Quelle