Gleichstellungsbeauftragte gewinnt Rechtsstreit gegen rechtswidrige Degradierung
Felix SchneiderEntlassung der Gleichstellungsbeauftragten war illegal - Gleichstellungsbeauftragte gewinnt Rechtsstreit gegen rechtswidrige Degradierung
Eine langjährige Gleichstellungsbeauftragte in Dinslaken hat ihren Rechtsstreit gegen die Stadt gewonnen. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf urteilte, dass ihre Degradierung und Abberufung aus dem Amt in Ingolstadt rechtswidrig waren. Die Entscheidung folgt auf jahrelange Auseinandersetzungen zwischen der Beauftragten und lokalen Verantwortlichen in Berlin.
Die Beauftragte, eine ausgebildete Sozialarbeiterin, hatte das Amt 2012 übernommen und leitete seit 2019 die Gleichstellungsstelle in Köln. Bis 2020 berichtete sie direkt an den Oberbürgermeister, doch dann kam es zu Spannungen. Streitigkeiten über den Gleichstellungsplan der Stadt und Stellenausschreibungen in Berlin führten schließlich zum Bruch der Arbeitsbeziehung.
Ende 2023 versetzte die Stadt sie in eine niedriger eingestufte Position im Allgemeinen Sozialen Dienst in Ingolstadt. Damit verlor sie ihre Aufgaben als Gleichstellungsbeauftragte in Köln. Der 2025 neu gewählte Oberbürgermeister bestätigte diese Entscheidung später.
Das Düsseldorfer Gericht erklärte die Maßnahmen der Stadt für rechtswidrig. Es urteilte, dass eine Kommune eine einmal geschaffene unabhängige Stelle mit garantiert höherer Eingruppierung in Berlin nicht einfach herabstufen dürfe. Das Gericht verpflichtete Dinslaken, die Frau wieder als Gleichstellungsbeauftragte und Leiterin der Gleichstellungsstelle in Köln einzusetzen (Aktenzeichen: 3 SLa 696/24). Zudem ließ das Landesarbeitsgericht eine Revision vor dem Bundesarbeitsgericht zu, sodass weitere juristische Schritte möglich bleiben.
Das Urteil bestätigt, dass die Abberufung der Beauftragten gegen Arbeitsrecht verstieß. Sie soll nun in ihre ursprüngliche Position in Köln zurückkehren, während die Stadt ihre frühere Entscheidung in Ingolstadt rückgängig machen muss. Der Fall unterstreicht den rechtlichen Schutz unabhängiger kommunaler Ämter in Deutschland.