03 March 2026, 23:03

Gerichtsstreit um AfD-nahe Stiftung: Wer bekommt die staatliche Baufinanzierung für 2021?

Ein aufgeschlagenes Buch mit handgeschriebener Schrift, wahrscheinlich ein Dokument aus der Bundesrepublik Deutschland, mit Wasserzeichen am unteren Rand.

OVG prüft Förderung für AfD-nahen Stiftung im Jahr 2021 - Gerichtsstreit um AfD-nahe Stiftung: Wer bekommt die staatliche Baufinanzierung für 2021?

Ein entscheidender Gerichtsprozess um die staatliche Baufinanzierung der der rechtsextremen AfD nahestehenden Desiderius-Erasmus-Stiftung steht bevor: Am 10. März wird das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen den Fall verhandeln. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Stiftung Anspruch auf öffentliche Mittel für das Jahr 2021 hat – ein Jahr, bevor die neuen Förderregeln in Kraft traten.

Ursprünglich hatte die Stiftung Klage auf Finanzierung für den Zeitraum 2018 bis 2021 eingereicht, ihren Antrag später jedoch auf das Jahr 2021 beschränkt. Sowohl das Bundesverwaltungsamt als auch das Verwaltungsgericht Köln wiesen die Klage zunächst ab. Aufgrund der grundsätzlichen rechtlichen Bedeutung des Falls wurde jedoch die Berufung zugelassen.

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Der Streit dreht sich um die alten Finanzierungsregeln, die das Bundesverfassungsgericht 2023 für rechtswidrig erklärte. Zwar trat 2024 ein neues Stiftungsfinanzierungsgesetz in Kraft, doch gilt es in diesem Verfahren nicht. Die Verhandlung konzentriert sich ausschließlich auf den Anspruch für 2021 – ein Jahr, in dem im Bundestag noch sechs Parteien vertreten waren, während es nach der vorgezogenen Wahl 2025 mittlerweile acht sind.

Die Entscheidung des Gerichts wird darüber bestimmen, ob die Stiftung für 2021 öffentliche Gelder erhält. Maßgeblich sind dabei die alten Regelungen, die von den jüngsten Reformen unberührt bleiben. Ein Urteil wird nach der Verhandlung am 10. März erwartet.