Fluggäste können Steuern und Gebühren zurückfordern – selbst bei nicht stornierbaren Tickets
Noah MayerFluggäste können Steuern und Gebühren zurückfordern – selbst bei nicht stornierbaren Tickets
Deutsches Recht ermöglicht Passagieren die Rückerstattung von Steuern und Gebühren auf Flugtickets – selbst wenn das Ticket keine kostenlose Stornierung oder Umbuchung zulässt. Viele Reisende wissen nicht, dass sie Anspruch auf die Erstattung dieser Beträge haben, doch sie müssen selbst aktiv werden, um sie geltend zu machen.
In mehreren Fällen können Fluggäste eine Rückerstattung der Steuern und Gebühren beantragen. Dazu zählen versäumte Flüge durch eigenes Verschulden oder kurzfristige Stornierungen. Allerdings erstatten Airlines diese Beträge nicht automatisch – die Passagiere müssen den Antrag selbst stellen.
Um die Erstattung zu beantragen, sollten Reisende die Airline schriftlich kontaktieren, am besten per E-Mail. Von teuren Service-Hotlines ist abzuraten, da die Telefonkosten den Erstattungsbetrag übersteigen könnten. Damit der Anspruch gültig ist, müssen die Steuern und Gebühren deutlich in der Endabrechnung des Flugpreises aufgeschlüsselt sein.
Flugspezifische Steuern und Gebühren fallen nur an, wenn der Flug tatsächlich angetreten wird. Hilfsmittel wie die kostenlose Flugärger-App des VZ NRW oder der Online-Selbsthilfe-Leitfaden des Europäischen Verbraucherzentrums unterstützen Reisende dabei, ihre Ansprüche zu prüfen und das Verfahren zu durchlaufen.
Passagiere müssen die Rückerstattung aktiv einfordern, da sie nicht automatisch erfolgt. Kostenlose Online-Tools helfen bei der Antragstellung. Der Prozess erfordert eine schriftliche Kommunikation mit der Airline sowie eine genaue Prüfung der einzelnen Kostenpositionen.
