Energiespargesetz wird verwässert: Was die Reform für Rechenzentren und Unternehmen bedeutet
Moritz NeumannEnergiespargesetz wird verwässert: Was die Reform für Rechenzentren und Unternehmen bedeutet
Die deutsche Bundesregierung hat Lockerungen des Energieeffizienzgesetzes beschlossen. Die Änderungen mildern die Anforderungen für Unternehmen und Betreiber von Rechenzentren und verringern deren gesetzliche Verpflichtungen. Kritiker haben bereits scharfe Ablehnung gegen die Reformen geäußert.
Das ursprüngliche Gesetz verlangte von Behörden und Unternehmen, den Energieverbrauch zu senken und Verschwendung zu minimieren. Besonders im Fokus standen dabei Rechenzentren, die große Mengen Strom verbrauchen und erhebliche Abwärme erzeugen.
Nach den neuen Regelungen müssen nur noch Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch von mindestens 23,6 Gigawattstunden Energiemanagement- oder Umweltschutzsysteme einführen. Für Rechenzentrumsbetreiber gelten zudem weniger strenge Effizienzvorgaben: Statt zwei Jahren haben sie nun vier Zeit, die Anforderungen umzusetzen. Die Pflicht zur Nutzung von Abwärme entfällt, wenn kein lokales Fernwärmenetz verfügbar ist.
Die Frist, den Stromverbrauch von Rechenzentren vollständig durch erneuerbare Energien auszugleichen, wurde auf 2030 verlängert. Diese Anpassungen erfolgen vor dem Hintergrund, dass der Energieverbrauch in Deutschland laut Umweltbundesamt seit 1990 weitgehend unverändert geblieben ist.
Kritiker werfen der Reform vor, sie schaffe Schlupflöcher für große Technologiekonzerne. Kilian Vieth-Ditlmann von AlgorithmWatch bezeichnete die Änderungen als „Kapitulation vor den Tech-Giganten“ und warnte vor höheren Umwelt- und Wirtschaftskosten. Linda Klapdor von Greenpeace kritisierte die Neuregelungen ebenfalls als potenziell emissionssteigernd.
