Caritas Bocholt beantragt Eigenverwaltung – Dienstleistungen laufen weiter
Moritz NeumannCaritas Bocholt beantragt Eigenverwaltung – Dienstleistungen laufen weiter
Die Caritas Bocholt hat beim Amtsgericht Münster ein vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren nach der Insolvenzordnung beantragt. Das Gericht gab dem Antrag statt und ermöglicht der Organisation so eine Umstrukturierung, während alle Dienstleistungen weiterlaufen. Geschäftsführerin Claudia Soggeberg bezeichnete die Eigenverwaltung als den besten Weg, um Stabilität und eine zukunftssichere Planung zu gewährleisten.
Der gemeinnützige Träger, der 904 Mitarbeiter beschäftigt, ist in den Bereichen Altenpflege, Behindertenhilfe und Familienberatung aktiv. Trotz finanzieller Schwierigkeiten bleiben alle Einrichtungen während des Verfahrens regulär geöffnet. Die Beschäftigten erhalten vorläufig Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit anstelle ihres regulären Gehalts, das für die nächsten drei Monate gesichert ist.
Ziel des Insolvenzverfahrens ist es, die langfristige Zukunft der Caritas Bocholt zu sichern. Die Löhne sind vorerst geschützt, und der tägliche Betrieb läuft unverändert weiter. Gemeinsam mit juristischen Beratern wird die Organisation nun notwendige finanzielle und strukturelle Anpassungen umsetzen.