Bundeswehr-Soldat wegen antisemitischer Hassrede zu 6.000 Euro Strafe verurteilt
Charlotte SimonBundeswehr-Soldat wegen antisemitischer Hassrede zu 6.000 Euro Strafe verurteilt
Ein deutscher Soldat ist wegen einer antisemitischen Äußerung während eines Einsatzes in Litauen zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden. Der Vorfall ereignete sich im Juni 2021, als ein Zugführer des Panzergrenadierausbildungsbataillons 92 Kameraden als „Vaterlandsverräter“ bezeichnete, „die früher Juden genannt wurden“. Das Amtsgericht Soltau entschied, dass die Bemerkung eine klare Volksverhetzung darstelle.
Im Mittelpunkt des Prozesses stand ein einziger Vorwurf gegen den 38-jährigen Feldwebel. Er räumte ein, die Äußerung vor 40 bis 45 Soldaten gemacht zu haben, behauptete jedoch, sich sofort korrigiert zu haben – eine Aussage, die von Zeugen nicht bestätigt wurde. Richter Tore Larsen wies die Argumente zurück, die Bemerkung falle unter Meinungsfreiheit oder „schwarzen Humor“, und stufte sie als reine Hassrede ein.
Der Vorfall war Teil umfassender Vorwürfe gegen Soldaten aus Munster während ihres Einsatzes 2021. Dazu gehörten rechtsextreme Äußerungen, Diskriminierung und ein Geburtstagslied für Adolf Hitler. Die Bundeswehr hatte zunächst zwei Feldwebel und vier weitere Soldaten untersucht, später wurden separate Ermittlungen eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft Lüchow-Dannenberg bestätigte jedoch, dass keine weiteren zivilrechtlichen Strafverfahren gegen Bundeswehrangehörige in diesem Zusammenhang anhängig seien.
Auf Anfrage lehnte die Bundeswehr eine Stellungnahme zum Stand interner Ermittlungen ab.
Der Angeklagte wurde zur Zahlung der 6.000-Euro-Strafe sowie der Prozesskosten verurteilt. Das Urteil bezog sich ausschließlich auf den Vorwurf der Volksverhetzung, ohne weitere Muster rechtsextremen Verhaltens in der Einheit zu prüfen. Mit zusätzlichen zivilrechtlichen Schritten gegen andere an den Litauen-Vorfällen beteiligte Soldaten ist nicht zu rechnen.






