19 April 2026, 02:02

Betrunken und ohne Führerschein: Pole in Grevenbroich von Polizei gestoppt

Verbotstafel für Alkoholtrinken und Rauchen, mit Bäumen und Gras im Hintergrund.

Betrunken und ohne Führerschein: Pole in Grevenbroich von Polizei gestoppt

Am 10. Juni 2023 wurde ein 59-jähriger Pole in Grevenbroich von der Polizei kontrolliert, weil er ohne gültigen Führerschein unterwegs war. Bei einer Routineüberprüfung stellten die Beamten zudem fest, dass er unter Alkoholeinfluss stand. Der Vorfall ereignete sich an der Kreuzung Ostwall/Parkstraße.

Der Fahrer fiel zunächst bei einem vorläufigen Atemalkoholtest durch, der seine Trunkenheit bestätigte. Anschließend wurde er zur Feststellung des genauen Blutalkoholspiegels auf die Wache gebracht, wo eine Blutprobe entnommen wurde.

In Deutschland gilt ab einem Blutalkoholgehalt (BAK) von 0,11 Promille oder mehr eine absolute Fahruntüchtigkeit, die den Fahrer unfähig macht, ein Fahrzeug zu führen. Doch bereits ab 0,05 Promille können bei erkennbaren Ausfallerscheinungen verwaltungsrechtliche Konsequenzen drohen. Auch die Freundin des Fahrers, der das Auto gehört, könnte rechtliche Folgen drohen, weil sie ihn betrunken fahren ließ.

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Die Polizei nutzte den Vorfall, um die Öffentlichkeit daran zu erinnern, dass die einzige sichere Lösung darin besteht, vor dem Fahren vollständig auf Alkohol zu verzichten.

Der Fall wird nun nach deutschem Verkehrsrecht weiterverfolgt, wobei die genauen Strafen von den Ergebnissen der Blutuntersuchung abhängen. Sowohl der Fahrer als auch die Halterin des Fahrzeugs müssen mit rechtlichen Schritten rechnen. Die Behörden betonen weiterhin die Gefahren von Alkohol am Steuer und die Bedeutung der Einhaltung der Führerscheinbestimmungen.

Quelle