01 May 2026, 10:02

Bauverbote für 380-Kilovolt-Stromtrasse: Was Grundbesitzer jetzt wissen müssen

Großes Gebäude mit zahlreichen Stromleitungen davor, umgeben von städtischen Elementen einschließlich Strommasten, Kabeln, Fahrzeugen, Absperrpollern, Verkehrskegeln, Topfpflanzen, Namensschildern, Geländern und einem klaren blauen Himmel.

Bauverbote für 380-Kilovolt-Stromtrasse: Was Grundbesitzer jetzt wissen müssen

Bauverbote für Trasse der neuen 380-Kilovolt-Freileitung verhängt

Für Grundstücke entlang der geplanten Route einer neuen 380-Kilovolt-Hochspannungsfreileitung gilt ab sofort ein Veränderungssperre. Die Beschränkungen treten am 4. Mai 2026 in Kraft und laufen bis zum 30. Juni 2029. Betroffen sind Flächen zwischen den Umspannwerken Westerkappeln und Gersteinwerk. Ziel der Maßnahme ist es, Veränderungen zu verhindern, die den Bau des Projekts behindern oder den Bodenwert in die Höhe treiben könnten.

In den ausgewiesenen Zonen sind umfangreiche Änderungen untersagt. Dazu zählen die Intensivierung von Landwirtschaft oder Forstwirtschaft, der Bau oder die Erweiterung von Gebäuden sowie die Verlegung von Leitungen oder Kabeln. Die Einschränkungen bleiben so lange bestehen, bis die genaue Trassenführung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens endgültig feststeht.

Die Öffentlichkeit kann die Details der Sperrverfügung sowie Übersichtskarten vom 1. Mai 2026 bis zum 19. Mai 2026 einsehen. Die Unterlagen stehen auf der Website der Bezirksregierung Münster zur Verfügung.

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Das für das Projekt verantwortliche Unternehmen Amprion GmbH plant, den ersten Antrag auf Planfeststellung Anfang 2029 einzureichen. Dieser betrifft den Abschnitt vom Umspannwerk Westerkappeln bis zur Kreisgrenze Steinfurt/Warendorf. Die gesamte 380-kV-Leitung wird in vier separate Planfeststellungsabschnitte unterteilt.

Die Sperrverfügung soll sicherstellen, dass keine neuen Vorhaben den Bau der Stromtrasse beeinträchtigen. Mit dem Antrag für den ersten Abschnitt rechnet Amprion im ersten Quartal 2029. Bis dahin bleibt die Nutzung der betroffenen Flächen streng reglementiert.

Quelle