Abwasser-Ablesekarten ab 5. Dezember: Frist bis Januar 2026 beachten
Felix SchneiderAbwasser-Ablesekarten ab 5. Dezember: Frist bis Januar 2026 beachten
Meldung der Stadt Bergisch Gladbach.
Veröffentlichungsdatum: 4. Dezember 2025, 05:00 Uhr MEZ
Schlagwörter: Versorgung, Finanzen, Banken & Versicherungen
Ab Dezember: Wasserzählerstände melden – Frist bis Mitte Januar
Ab Anfang Dezember 2025 verschickt die Stadtentwässerung Bergisch Gladbach die jährlichen Ablesekarten für Wasserzähler an Grundstückseigentümer:innen. Die Rückgabe ist bis Mitte Januar verbindlich vorgeschrieben – wer die Frist versäumt, erhält 2026 eine geschätzte Abrechnung.
Ab dem 5. Dezember 2025 übernimmt die Deutsche Post E-POST Solutions GmbH im Auftrag des Entsorgungsbetriebs die Verteilung der Karten. Darauf sind Felder für Trinkwasser-, Betriebswasser- und ggf. Zwischenzähler vorgedruckt. Die Eigentümer:innen tragen die aktuellen Zählerstände ein und senden die ausgefüllte Karte bis Mittwoch, den 14. Januar 2026, zurück.
Das Unternehmen betont, dass die Ablesung bis zur Januar-Frist erfolgen muss. Bei fehlenden Angaben wird der Verbrauch hochgerechnet. Die kombinierten Jahresrechnungen gehen voraussichtlich im Februar 2026 an die Haushalte.