Zehn Jahre Haft für Totschlag nach tödlichem Messerangriff auf Ex-Freundin
Charlotte SimonFreundin nach Beziehungskrise erstochen: Zehn Jahre Haft - Zehn Jahre Haft für Totschlag nach tödlichem Messerangriff auf Ex-Freundin
Ein 33-jähriger Mann ist wegen des Messerangriffs auf seine Freundin im Januar 2025, bei dem sie ums Leben kam, zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Dortmund sprach ihn des Totschlags schuldig, nachdem er sie erstochen hatte, als sie die Beziehung beenden wollte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann daher noch angefochten werden.
Die Tat ereignete sich, nachdem die Frau herausgefunden hatte, dass ihr Partner bereits Wochen zuvor seinen Job verloren hatte und dies vor ihr verheimlicht hatte. Der Mann, der bereits unter langjährigen psychischen Problemen litt, wurde zunehmend eifersüchtig und aggressiv – insbesondere, als sie Gefühle für einen Kollegen entwickelte. Am Tag des Angriffs erstach er sie während eines Streits.
Nach der Tat blieb er noch drei weitere Tage in der gemeinsamen Wohnung in Bremerhaven. Als die Polizei eintraf, um ihn festzunehmen, schoss er sich mit einer Gaswaffe in die Stirn. Die Ermittler warfen ihm zunächst Mord vor und begründeten dies mit niedrigen Beweggründen. Später milderte die Anklage den Vorwurf nach einem rechtlichen Hinweis des Gerichts zu Totschlag ab.
Das Gericht verurteilte den Angeklagten schließlich wegen Totschlags zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe. Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich eine Verurteilung wegen Mordes angestrebt, passte ihre Position jedoch im Laufe des Verfahrens an. Das Urteil ist noch nicht in Rechtskraft erwachsen und kann daher noch angegriffen werden.






