Wie türkische Gastarbeiter Deutschlands Nachkriegsgesellschaft prägten
Noah MayerWie türkische Gastarbeiter Deutschlands Nachkriegsgesellschaft prägten
Deutschlands Nachkriegsboom stützte sich maßgeblich auf ausländische Arbeitskräfte – vor allem aus der Türkei. Ab den 1950er-Jahren litt das Land unter einem massiven Arbeitskräftemangel, was zu Anwerbeabkommen mit mehreren Staaten führte. Die sogenannten Gastarbeiter sollten eigentlich nur vorübergehend bleiben – doch viele blieben jahrzehntelang.
Anfang der 1950er-Jahre gab es in Westdeutschland rund 650.000 unbesetzte Stellen, aber nur 150.000 Arbeitslose. Um diese Lücke zu schließen, unterzeichnete die Bundesregierung 1955 ein Arbeitsabkommen mit Italien, gefolgt von Verträgen mit Spanien und Griechenland 1960. In den 1960er-Jahren kamen weitere Vereinbarungen hinzu, die Arbeitsmigranten aus Marokko, Portugal, Tunesien und Jugoslawien ins Land holten.
Das Abkommen mit der Türkei 1961 markierte einen Wendepunkt. Zunächst wurden 15.000 türkische Arbeiter für die Ford-Werke in Köln angeworben. Bis Anfang der 1970er-Jahre stieg ihre Zahl auf 500.000 bis 600.000 an. Viele Unternehmen hielten erfahrene Kräfte über ihre Vertragslaufzeit hinaus – das ursprüngliche Rotationsprinzip wurde damit ausgehebelt.
Die Ölkrise 1973 zwang die Regierung zu einem Anwerbestopp, doch die Zuwanderung ging durch Familienzusammenführungen weiter. Zwischen 1974 und 1980 folgten Hunderttausende türkische Frauen und Kinder ihren Angehörigen nach Deutschland. In den 1990er-Jahren zählte die türkischstämmige Bevölkerung bereits über zwei Millionen Menschen. Politische Unruhen in der Türkei trieben zudem in den 1980er-Jahren Asylsuchende ins Land, darunter verfolgte Intellektuelle.
Heute leben etwa drei Millionen Menschen mit türkischem Migrationshintergrund in Deutschland. Das als vorübergehende Lösung gedachte Gastarbeiterprogramm veränderte die demografische Struktur des Landes nachhaltig. Familienzusammenführungen, Einbürgerungen und höhere Geburtenraten festigten die türkische Community als festen Bestandteil der deutschen Gesellschaft.