VfL-Bochum-Fan muss wegen manipulierter Signalrakete zahlen – Gericht bestätigt Urteil
Noah MayerOLG Hamm bestätigt Strafe für manipulierte Pyrotechnik - VfL-Bochum-Fan muss wegen manipulierter Signalrakete zahlen – Gericht bestätigt Urteil
Ein Fußballfan ist wegen des Zündens einer umgebauten Signalrakete im Stadion des VfL Bochum zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Gerät verstieß sowohl gegen die Stadionordnung als auch gegen das deutsche Sprengstoffgesetz. Zwei Gerichte bestätigten das Urteil nach einer Berufung des Angeklagten.
Der Vorfall ereignete sich, als der Mann während eines Spiels die Rakete entzündete. Diese war manipuliert worden – der Griff war verkürzt, was die Verletzungsgefahr erhöhte. Durch diese Veränderung fiel das Gerät unter das deutsche Sprengstoffrecht.
Das Amtsgericht Bochum verhängte zunächst eine Strafe von 900 Euro, berechnet als 15 Tagessätze zu je 60 Euro. Der Fan legte Widerspruch ein, doch das Oberlandesgericht Hamm wies die Berufung zurück. Die Stadionregeln verbieten ohnehin alle pyrotechnischen Gegenstände, einschließlich herkömmlicher Fackeln. Die umgebaute Rakete stellte jedoch ein noch größeres Risiko dar und wurde daher strenger rechtlich eingestuft.
Die Strafe bleibt bestehen, nachdem beide Gerichte die Argumente des Angeklagten zurückwiesen. Das Urteil bestätigt, dass modifizierte Signalraketen in Deutschland als Sprengstoff gelten. Die Stadionverantwortlichen setzen weiterhin auf strikte Verbote pyrotechnischer Gegenstände.