09 March 2026, 22:02

Tierrechtsgruppe klagt Amprion wegen mangelndem Krötenschutz an

Ein Schild an einem Kettenzaun trägt die Aufschrift "Keine Tiere erlaubt" und ist von grünem Gras, Pflanzen und Bäumen umgeben, mit einer Wand im Hintergrund und einem klaren blauen Himmel darüber.

Tierrechtsgruppe klagt Amprion wegen mangelndem Krötenschutz an

Die Aktionsgruppe Meerbusch für Tierrechte und Naturschutz hat schwere Vorwürfe wegen Verstößen gegen den Artenschutz auf der Baustelle des Netzbetreibers Amprion in Osterath erhoben. Ihre seit 2023 laufenden Untersuchungen deuten auf Lücken in Schutzumzäunungen und ausbleibende Maßnahmen zur Wiederherstellung des Lebensraums der stark gefährdeten Kröte hin. Nach wiederholter Unzufriedenheit mit den Reaktionen von Amprion und den lokalen Behörden kündigt die Gruppe nun rechtliche Schritte an.

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Den Erkenntnissen der Aktivisten zufolge wurde der Amphibien- und Reptilienschutzzaun mangelhaft errichtet – zwischen Ende Juni 2023 und Ende November 2025 gab es demnach durchgehend Lücken. Amprion hatte zwar behauptet, der Zaun sei bis zum 31. März 2023 fertiggestellt worden, doch Beweise widerlegen diese Angabe. Zudem blieben die Zugangstore zur Baustelle häufig über Nacht offen, sodass Amphibien in das Baufeld gelangen konnten.

Die Kröte, eine der am stärksten bedrohten Arten Mitteleuropas, erhielt kaum Schutz: Auf dem von Amprion vorgesehenen Ausgleichsgebiet im Süden Osteraths wurden keine neuen Mulden oder Senken als Laichgewässer angelegt. Zwar existieren auf dem Gelände Regenrückhaltebecken, doch ob diese als Ersatz geeignet sind, bleibt unbestätigt. Auch die Wiederherstellung zerstörter Laichhabitate im Ausgleichsgebiet "Im Siep" ist nicht vorgesehen.

Die Gruppe hatte sich mehrfach an Amprion und die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Rhein-Kreises Neuss gewandt, doch die Antworten blieben unzureichend. Die UNB übermittelte ein stark geschwärztes Protokoll – von acht Seiten waren siebenhalb Seiten, einschließlich aller Fotos, unkenntlich gemacht. Diese Intransparenz macht es unmöglich, die behördlichen Angaben mit den eigenen Dokumentationen der Gruppe abzugleichen.

Angesichts der Untätigkeit will die Aktionsgruppe nun eine auf Umweltrecht spezialisierte Anwältin beauftragen. Ziel ist es, eine formelle Beschwerde bei der UNB einzureichen und sowohl der Behörde als auch Amprion vorzuwerfen, die Baugenehmigung voreilig erteilt zu haben – ohne ausreichende Artenschutzmaßnahmen.

Der rechtliche Vorstoß der Meerbuscher Gruppe folgt auf Jahre unbeachteter Bedenken zum Lebensraum der Kröte. Ohne neue Laichgewässer oder funktionsfähige Zäune bleibt die Art weiter akut bedroht. Das Ergebnis der Beschwerde könnte entscheiden, ob weitere rechtliche Schritte gegen Amprion und die UNB eingeleitet werden.

Quelle