Polizei NRW: Barrierefreiheit der Website bleibt hinter den Erwartungen zurück
Noah MayerPolizei NRW: Barrierefreiheit der Website bleibt hinter den Erwartungen zurück
Barrierefreiheit der Polizei-Website von Nordrhein-Westfalen: Teilweise Mängel trotz Fortschritten
Die Website der Polizei Nordrhein-Westfalen wurde auf Barrierefreiheit nach deutschen Vorschriften überprüft. Zwar erfüllt die Seite einige Standards, doch bestehen weiterhin erhebliche Defizite. Eine aktuelle Bewertung ergab, dass die Anforderungen der BITV 2.0 nur teilweise umgesetzt sind.
Die Prüfung, die im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der BITV 2.0 durchgeführt wurde, deckte zahlreiche Barrieren auf. So enthalten Bilder und Grafiken häufig falsche, unpassende oder sogar fremdsprachige Alternativtexte. Audiodateien sind oft ohne Transkripte oder textliche Alternativen hinterlegt, was sie für manche Nutzerinnen und Nutzer unzugänglich macht.
Auch bei Navigation und Struktur gibt es Probleme: Überschriften springen in der Hierarchie oder sind nicht korrekt mit den HTML-Tags h1 bis h6 ausgezeichnet. Die Fokusindikatoren für die Tastaturbedienung erfüllen nicht das geforderte Kontrastverhältnis von mindestens 3:1, was die Sichtbarkeit für Nutzer einschränkt, die auf die Tastatur angewiesen sind. Zudem führt eine Vergrößerung auf 200 Prozent zu Funktionsstörungen, sodass Inhalte nicht mehr vollständig abrufbar sind.
Bei Videomaterial zeigen sich weitere Schwächen: Stumme Videos verfügen weder über Alternativtexte noch über Audiospuren, und zwar selbst dann, wenn Untertitel vorhanden sind, sind die Steuerungselemente für deren Ein- und Ausschaltung schlecht erkennbar. Auch Tabellen bereiten Probleme, da sie oft ohne korrekte Auszeichnung von Zeilen, Kopfzeilen und Struktur daherkommen – was die Interpretation der Daten erschwert.
Fazit: Die Website der Polizei Nordrhein-Westfalen entspricht den Vorgaben der BITV 2.0 nur teilweise. Mängel bei Alternativtexten, Tastaturbedienung, Videozugänglichkeit und Tabellenstruktur schränken die Nutzbarkeit für manche Besucher ein. Die Ergebnisse sind Teil der laufenden Bemühungen, die digitale Barrierefreiheit nach deutschem Recht zu verbessern.






