30 November 2025, 06:02

NRW weitet Polizei-Überwachung aus – KI darf mit Bürgerdaten trainieren

Ein Präsentationsfolie, die Fahrzeuge auf einer Straße mit darauf geschriebenem Text zeigt.

NRW weitet Polizei-Überwachung aus – KI darf mit Bürgerdaten trainieren

Nordrhein-Westfalen erweitert als weiteres Bundesland die Überwachungsbefugnisse der Polizei

Nordrhein-Westfalen hat als jüngstes Bundesland die Kompetenzen der Polizei im Bereich der Überwachung ausgeweitet. Eine neue Gesetzesänderung erlaubt den Behörden, personbezogene Daten – darunter Namen und Gesichtsaufnahmen – für die Entwicklung von KI-Systemen zu nutzen. Damit folgt das Land einem wachsenden Trend, da auch andere Regionen ähnliche Regelungen prüfen oder bereits einführen.

Der Landtag beschloss Änderungen am Polizeigesetz, die es ermöglichen, Daten von Tätern, Verdächtigen, Opfern und Zeugen für die KI-Entwicklung zu verwenden. Dazu gehören echte Namen und Fotos von Gesichtern, die etwa in kommerzieller Gesichtserkennungssoftware eingesetzt werden können. Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hatte die Novelle vorgeschlagen und argumentiert, sie stärke die Fähigkeiten der Strafverfolgungsbehörden.

Sachsen plant noch weitergehende Maßnahmen Sachsen geht noch einen Schritt weiter und will Drohnen einsetzen, um ohne konkreten Verdacht Aufnahmen innerhalb fahrender Fahrzeuge zu machen. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, wäre es die weitreichendste Überwachungsmaßnahme aller Bundesländer. Unterdessen haben Hamburg, Baden-Württemberg und Berlin bereits vergleichbare Regelungen erlassen oder bereiten diese vor.

Die Entwicklung spiegelt einen bundesweiten Trend wider: Mehrere Länder überarbeiten oder verschärfen ihre Überwachungsgesetze. Kritiker warnen vor Risiken für den Datenschutz, Befürworter betonen hingegen, die Änderungen würden die öffentliche Sicherheit verbessern.

Mehr Daten für KI – mehr Kontrolle über Bürger? Die neuen Gesetze räumen der Polizei weitreichenden Zugang zu persönlichen Daten für das Training von KI ein. Nordrhein-Westfalens Entscheidung reiht sich damit in eine Welle ähnlicher Vorhaben in ganz Deutschland ein. Die Behörden erhalten so mehr Instrumente zur Überwachung von Einzelpersonen – doch das wirft Fragen nach Kontrolle und Grundrechten auf.