NRW reformiert psychiatrische Versorgung für mehr öffentliche Sicherheit
Noah MayerNRW verschärft das Gesetz nach gewalttätigen Verbrechen durch psychisch Kranke - NRW reformiert psychiatrische Versorgung für mehr öffentliche Sicherheit
Nordrhein-Westfalen führt neues Gesetz zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit ein
Nach gewalttätigen Vorfällen mit psychisch kranken Personen will Nordrhein-Westfalen ein neues Gesetz auf den Weg bringen, das die öffentliche Sicherheit stärken soll. Die Reform sieht Änderungen in der psychiatrischen Versorgung, vor Gericht und in Unterbringungseinrichtungen vor – und zwar flächendeckend in allen 53 Kreisen und kreisfreien Städten des Landes.
Kernstück der Neuregelung ist die Einrichtung sogenannter kommunaler psychiatrischer Verbünde in jedem Kreis. Diese sollen die präventive Betreuung und Nachsorge von Menschen mit psychischen Erkrankungen verbessern. Zudem wird die gerichtliche Kontrolle über psychisch kranke Patient:innen in Notfallsituationen verschärft.
Gerichte erhalten erweiterte Befugnisse: In Ausnahmefällen können sie die Notunterbringung um bis zu 24 Stunden verlängern. Zudem dürfen sie Beurlaubungsanträge zu Beginn einer Unterbringung ablehnen oder an Auflagen knüpfen. Über Entlassungen entscheiden künftig ausschließlich die Amtsgerichte.
Das Gesetz stärkt auch die Zusammenarbeit zwischen psychiatrischen Kliniken, Behörden und Unterbringungseinrichtungen. Krankenhäuser müssen den sozialpsychiatrischen Diensten bei risikobehafteten Patient:innen umfassende Informationen zur Entlassung übermitteln. So soll sichergestellt werden, dass alle relevanten Stellen Zugang zu kritischen Daten über gefährdete Personen haben.
Noch unklar ist, wie viele psychiatrische Kliniken in das verbesserte Informationssystem eingebunden werden. Auch die konkreten Umsetzungsschritte vor Inkrafttreten des Gesetzes stehen noch aus.
Ziel der Reform ist es, Systemlücken zu schließen, indem Kommunikation und Aufsicht verbessert werden. Kliniken, Gerichte und Behörden sollen enger zusammenarbeiten, um psychisch kranke Menschen, die eine Gefahr darstellen könnten, besser zu überwachen und zu unterstützen. Die Änderungen gelten einheitlich in allen 53 Kreisen und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens.






