NRW hält an strengen Bestattungsregeln fest – trotz Branchenprotesten
Noah MayerKeine Flussbestattungen in NRW - Gesetz wird nicht geändert - NRW hält an strengen Bestattungsregeln fest – trotz Branchenprotesten
Nordrhein-Westfalen behält strenge Bestattungsregeln bei – trotz Forderungen der Branche nach tagesschau- und nachrichtenwürdigen Veränderungen
Trotz Appellen von Bestattungsunternehmen an eine Lockerung der Vorschriften bleibt Nordrhein-Westfalen bei seinen strikten Bestattungsgesetzen. Anders als im Nachbarland Rheinland-Pfalz, wo Flußbestattungen bereits erlaubt sind, bleiben solche Praktiken im bevölkerungsreichsten Bundesland weiterhin verboten. Zudem bestätigten die Behörden die umstrittene Pflicht zu einer zweiten Obduktion bei ins Ausland überführten Verstorbenen.
Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) betonte, dass keine Änderungen an den geltenden Bestattungsverordnungen geplant seien. Nach aktuellem Recht müssen Ascheüberreste entweder auf Friedhöfen oder im Meer beigesetzt werden – stets in verschlossenen Behältern. Rheinland-Pfalz hingegen hat bereits die Streuung von Asche in ausgewiesenen Flussabschnitten legalisiert.
Kritik an den restriktiven Regelungen kommt vor allem von Bestattern, die eine Modernisierung der Friedhöfe fordern – hin zu mehr Barrierefreiheit und Nachhaltigkeit. Andreas Ehlert, Präsident der Handwerkskammer Düsseldorf, rief die Kommunen auf, zeitgemäße Grabkonzepte zu entwickeln. Er verwies auf die wachsende Nachfrage nach alternativen Bestattungsformen. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) lehnte unterdessen einen SPD-Vorschlag ab, die Regelung zur zweiten Obduktion bei ins Ausland gebrachten Leichnamen zu lockern. Die Auflage, die zusätzliche Kosten und bürokratische Hürden mit sich bringt, bleibt damit bestehen. Branchenvertreter zeigen sich zudem verärgert über das Fehlen von Flußbestattungen, die sie als verpasste Chance für Innovation werten.
Die Entscheidung des Landes lässt Bestattungsdienstleistern und Angehörigen nur begrenzte Optionen. Die Asche Verstorbener muss weiterhin auf Friedhöfen oder im Meer bestattet werden – unter strengen Auflagen. Angesichts der in Rheinland-Pfalz bereits möglichen Flußbestattungen dürfte der Druck auf Nordrhein-Westfalen, nachzubessern, weiter steigen.