Neuer Prozess um 40 Millionen Euro aus Cum-Ex-Skandal bei M.M. Warburg
Felix SchneiderCum-Ex: Überprüfung beschlagnahmter mutmaßlicher Straftatbestände des Bankers Olearius - Neuer Prozess um 40 Millionen Euro aus Cum-Ex-Skandal bei M.M. Warburg
Vor dem Landgericht Bonn steht eine neue Verhandlung an, in der der Fall von Christian Olearius, dem langjährigen Vorstandsvorsitzenden der M.M. Warburg Bank, erneut aufgearbeitet wird. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Frage, ob 40 Millionen Euro an mutmaßlichen illegalen Gewinnen aus Cum-Ex-Geschäften eingezogen werden sollen. Olearius selbst muss aufgrund anhaltender gesundheitlicher Probleme jedoch nicht persönlich erscheinen.
Jahre lang führte Christian Olearius die Hamburger Privatbank M.M. Warburg, bevor er zurücktrat. Ihm wird vorgeworfen, zwischen 2007 und 2011 wissentlich falsche Steuererklärungen für das Unternehmen eingereicht zu haben. Dadurch soll die Bank unberechtigte Steuererstattungen in Höhe von über 161 Millionen Euro durch Cum-Ex-Deals erschlichen haben.
Der Cum-Ex-Skandal zählt nach wie vor zu den größten Steuerbetrugsaffären Deutschlands und hat den Staat Milliarden gekostet. Zwar wurden die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Olearius wegen schwerer Steuerhinterziehung aufgrund seines Gesundheitszustands endgültig eingestellt, doch die Frage einer Einziehung der mit dem Skandal verbundenen Gewinne bleibt bestehen.
2022 hatte das Landgericht Bonn zunächst entschieden, die 40 Millionen Euro nicht einzuziehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob dieses Urteil jedoch später auf und ordnete eine erneute Prüfung an. Die Staatsanwaltschaft argumentiert nun, dass es sich bei dem Geld um unrechtmäßig erwirtschaftete Gewinne aus den umstrittenen Geschäften handle.
Trotz der erneuten juristischen Auseinandersetzung ist eine persönliche Teilnahme von Olearius an den Verhandlungen nicht zwingend erforderlich. Das Gericht muss nun klären, ob die Einziehung auch ohne eine strafrechtliche Verurteilung nach Zivilrecht möglich ist.
Die anstehende Verhandlung konzentriert sich ausschließlich auf den Antrag zur Einziehung der 40 Millionen Euro. Ein endgültiges Urteil wird zeigen, ob der Staat Gelder zurückerlangen kann, die mit dem Cum-Ex-Skandal in Verbindung stehen. Die genaue Rolle von Olearius bei den Geschäften bleibt jedoch rechtlich weiter ungeklärt.






