Neue Initiative soll Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in deutschen Krankenhäusern sichern
Moritz NeumannNeue Initiative soll Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in deutschen Krankenhäusern sichern
Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland: Zugang verschlechtert sich – neue Initiative soll Gegensteuer geben
Die Versorgung mit Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland wird zunehmend schwieriger, da immer mehr Krankenhäuser aus religiösen Gründen die Leistung verweigern. Ein neuer parlamentarischer Antrag zielt darauf ab, dies zu ändern, indem öffentlich finanzierte Krankenhäuser verpflichtet werden sollen, Abbrüche anzubieten, wenn keine Alternativen vor Ort existieren. Der Vorstoß erfolgt nach einer vom Bund in Auftrag gegebenen Elsa-Studie, die gravierende Versorgungslücken im gesamten Land aufgedeckt hat.
Über 250 Krankenhäuser in Deutschland werden von katholischen Trägern betrieben, von denen viele Abbrüche aufgrund ihrer Glaubensgrundsätze komplett ablehnen. Zwar ist unklar, wie viele evangelische oder konfessionell gemischte Häuser ähnliche Richtlinien verfolgen, doch der Trend nimmt zu. Das geltende Recht erlaubt es einzelnen Ärztinnen und Ärzten zwar, die Mitwirkung an Abbrüchen zu verweigern – die Krankenhäuser müssen jedoch sicherstellen, dass genug Personal für die Eingriffe zur Verfügung steht.
Die Elsa-Studie, die vom Bund finanziert wurde, zeigte, wie diese Einschränkungen für Frauen, die einen Abbruch suchen, erhebliche Hürden schaffen. Ulle Schauws, Abgeordnete der Grünen, hat nun einen Antrag eingebracht, der fordert, dass Krankenhäuser mit öffentlicher Förderung Abbrüche anbieten müssen, wenn es lokal keine anderen Möglichkeiten gibt. Sie argumentiert, dass der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen ein grundlegender Bestandteil der Frauengesundheitsversorgung sei und dass darüber hinaus Reformen des kirchlichen Arbeitsrechts nötig seien.
Die Chancen für eine Verabschiedung des Antrags stehen unter der aktuellen Koalitionsregierung nicht schlecht, da Teile der schwarz-roten Allianz die Idee unterstützen. Gleichzeitig urteilte das Arbeitsgericht Hamm kürzlich, dass der Arzt Joachim Volz in seiner Privatpraxis und im Krankenhaus Lippstadt wieder Abbrüche durchführen darf – allerdings nur unter bestimmten Auflagen. Das Urteil gilt jedoch nicht für andere Krankenhäuser mit ähnlichen Verboten, sodass das grundsätzliche Problem weiterhin ungelöst bleibt.
Sollte der Antrag Erfolg haben, dürften öffentlich finanzierte Krankenhäuser Abbrüche nicht mehr verweigern, wenn sie in einer Region die einzige Anlaufstelle sind. Die Änderung würde die in der Elsa-Studie aufgezeigten Versorgungslücken schließen und den Zugang für Frauen in ganz Deutschland verbessern. Dennoch müsste jede Reform bestehende rechtliche Ausnahmetatbestände und religiöse Bedenken berücksichtigen.