Meta muss Telekom 30 Millionen Euro für Datentransport zahlen – Gericht schafft Präzedenzfall
Noah MayerUrteil: Meta muss Telekom 30 Millionen Euro zahlen - Meta muss Telekom 30 Millionen Euro für Datentransport zahlen – Gericht schafft Präzedenzfall
Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass Meta der Deutschen Telekom rund 30 Millionen Euro für Datentransportdienstleistungen zahlen muss. Das Urteil folgt auf einen langjährigen Streit über Netznutzungsgebühren, bei dem das Oberlandesgericht Düsseldorf eine frühere Entscheidung zugunsten der Telekom bestätigte.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob die Meta-Tochter Edge Network für den Datenverkehr, der zwischen 2013 und 2021 über die Netze des Telekommunikationsanbieters Deutsche Bahn abgewickelt wurde, Zahlungen leisten musste.
Meta hatte der Deutschen Bank zuvor Entgelte für die Datenübertragung gezahlt, die Zahlungen jedoch 2021 eingestellt. Das Unternehmen argumentierte, es habe keinen rechtlich bindenden Vertrag gegeben, und behauptete, die Telekom habe Meta keine direkten Dienstleistungen erbracht. Stattdessen führte Meta an, dass seine Plattformen wie Facebook die Nachfrage der Verbraucher nach Internetzugang steigerten und damit indirekt den Telekommunikationsanbietern wie Magenta TV zugutekämen.
Das Gericht wies diese Einwände zurück und urteilte, dass die Telekom Anspruch auf eine Vergütung für den transportierten Datenverkehr hatte. Zudem stellte es fest, dass Edge Network den Datenverkehr über andere Anbieter hätte umleiten können, dies jedoch nicht tat. Das Düsseldorfer Berufungsgericht erweiterte den Abrechnungszeitraum und erhöhte die Gesamtsumme auf etwa 30 Millionen Euro.
Beide Unternehmen hatten sich gegenseitig vorgeworfen, ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht zu haben. Das Gericht wies jedoch die behauptete Dominanz der Telekom in diesem konkreten Fall zurück. Das Urteil schafft einen Präzedenzfall und bestätigt, dass Netzbetreiber für Datentransportdienstleistungen eine Vergütung verlangen können.
Dieser Rechtsstreit ist Teil einer größeren Debatte in Europa über die sogenannte "Fair-Share"-Regelung. Telekom-CEOs fordern seit Langem, dass US-Technologiekonzerne sich stärker an den Kosten für die Netzwerkinfrastruktur beteiligen. Doch amerikanische Unternehmen wie Meta wehren sich gegen diese Forderungen und argumentieren, ihre Dienste trügen bereits zur Steigerung der Internetnutzung und der Einnahmen der Telekommunikationsanbieter bei.
Mit dem Urteil wird Meta verpflichtet, der Deutschen Telekom 30 Millionen Euro für die vergangene Netznutzung zu zahlen. Gleichzeitig stärkt die Entscheidung die rechtliche Position der Telekommunikationsanbieter, die von großen Technologieunternehmen eine Kompensation für Datentransportleistungen einfordern. Das Urteil könnte künftige Streitigkeiten über Gebühren für Datenverkehr in Europa beeinflussen.