Marl beschleunigt Vergabeverfahren für Aufträge bis 25.000 **Euro**
Moritz NeumannMarl beschleunigt Vergabeverfahren für Aufträge bis 25.000 **Euro**
Neues Gesetz erleichtert Vergabeverfahren für die Stadtverwaltung
Ab dem 1. Januar 2026 tritt in Nordrhein-Westfalen eine grundlegende Reform des Vergaberechts in Kraft. Die Stadt Marl will die neuen Spielräume nutzen, um Beschaffungen und damit Projekte zu beschleunigen. Künftig kann die Verwaltung Aufträge bis zu einem Wert von 25.000 Euro ohne das bisher erforderliche Vergabeverfahren vergeben. Die entsprechende Satzung wurde vom Rat in seiner zweiten Sitzung beschlossen.
Veröffentlichungsdatum: 15. Dezember 2025Schlagwörter: Finanzen, Wirtschaft
Der Stadtrat von Marl hat neue Regelungen eingeführt, die die Vergabe von Aufträgen erleichtern sollen. Durch die Änderungen kann die Verwaltung bei kleineren Projekten auf Ausschreibungen verzichten. Laut Behördenvertretern werde dadurch Bürokratie abgebaut und lokale Vorhaben beschleunigt.
Die aktualisierte Satzung wurde in der zweiten Ratssitzung verabschiedet. Künftig dürfen Aufträge mit einem Volumen von bis zu 25.000 Euro direkt – ohne Ausschreibungsverfahren – vergeben werden. Andrea Baudek, technische Dezernentin der Stadt, schätzt, dass sich dadurch die Anzahl der Ausschreibungen um bis zu 50 Prozent verringern könnte.
Bürgermeister Thomas Terhorst begrüßt die Neuerung als Schritt zur Entbürokratisierung. Die Änderungen passen zu den übergeordneten Reformen des Landesvergabegesetzes in Nordrhein-Westfalen, die am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Neben den Anpassungen im Vergaberecht hat der Rat zudem 11.620 Euro für die Förderung von Marler Selbsthilfegruppen bewilligt. Weitere 110.000 Euro fließen in die freie Jugendhilfe, wobei diese Mittel noch der Genehmigung nach § 82 der Gemeindeordnung bedürfen.
Darüber hinaus beschloss der Rat die Wiedereinrichtung eines Inklusionsbeirats. Den Vorsitz übernimmt Tanja Laerbusch; das Gremium wird sich für die Belange von Menschen mit Behinderungen sowie von Behinderung bedrohten Bürgerinnen und Bürgern einsetzen.
Die neuen Regelungen ermöglichen es der Marler Verwaltung, kleinere Aufträge effizienter abzuwickeln. Zudem sind Mittel für Selbsthilfegruppen und Jugendhilfe gesichert, während der Inklusionsbeirat für die Vertretung benachteiligter Bevölkerungsgruppen sorgen soll. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die lokale Verwaltung agiler und bürgernäher zu gestalten.