Malteser-Mitarbeiter in Köln scheitern erneut an Betriebsratsgründung durch Ryanair-Tochter
Felix SchneiderMalteser-Mitarbeiter in Köln scheitern erneut an Betriebsratsgründung durch Ryanair-Tochter
Beschäftigte von Malteser Standort Köln kämpfen seit über zwei Jahren für einen Betriebsrat – ein aktuelles Gerichtsurteil bremst sie erneut aus
Die Mitarbeiter von Malta Air am Standort Köln setzen sich seit mehr als zwei Jahren für die Gründung eines Betriebsrats ein. Doch ihre Bemühungen stoßen immer wieder auf Hindernisse – der jüngste Rückschlag kam durch eine einstweilige gerichtliche Entscheidung. Der Konflikt spiegelt die anhaltenden Spannungen zwischen den Beschäftigten und der Ryanair-Tochter wider, die sich um Arbeitsrechte drehen.
Der Streit begann, als die Kölner Belegschaft vor zweieinhalb Jahren erstmals die Einrichtung eines Betriebsrats anstrebte. Malta Air, eine Tochtergesellschaft von Ryanair, weigerte sich jedoch, die erforderlichen Mitarbeiterlisten herauszugeben – Dokumente, die für die Überprüfung von Wahl- und Kandidaturrechten unverzichtbar sind. Ohne diese Unterlagen kam das Wahlverfahren zum Erliegen.
Die Gewerkschaft Verdi warf der Airline vor, die Wahl gezielt zu blockieren, und bezeichnete dies als Teil eines systematischen Vorgehens an Ryanair-Standorten. Man argumentierte, veraltete Auslegungen des deutschen Betriebsverfassungsgesetzes würden ausgenutzt, um die Vertretung der Beschäftigten zu verhindern. Die Lage spitzte sich weiter zu, als Malta Air rechtliche Schritte gegen Mitglieder des Wahlvorstands androhte und mögliche Schadensersatzforderungen geltend machte.
Letzte Woche erließ das Arbeitsgericht Köln eine einstweilige Verfügung zugunsten der Airline. Das Urteil befreit Malta Air vorläufig von der Pflicht, die für die Wahl notwendigen Unterlagen bereitzustellen. Dennoch zeigt sich Verdi zuversichtlich vor der für September anberaumten Hauptverhandlung, in der die Gewerkschaft eine verbindliche Anordnung erzwingen will, die das Unternehmen zur Kooperation verpflichtet.
Die einstweilige Entscheidung verzögert zwar das Wahlverfahren, beendet den Rechtsstreit aber nicht. Die Entscheidung im September wird zeigen, ob Malta Air die Mitarbeiterlisten für die Betriebsratswahl herausgeben muss. Bis dahin bleibt die Kölner Belegschaft in Unsicherheit über ihre Mitbestimmungsrechte.






