Lieferkettengesetz in Gefahr: Droht Deutschland ein Rückschritt bei Menschenrechten und Umwelt?
Charlotte SimonLieferkettengesetz in Gefahr: Droht Deutschland ein Rückschritt bei Menschenrechten und Umwelt?
Deutschlands Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) steht vor möglichen Änderungen, die seine Wirkung abschwächen könnten. Das Gesetz, das Menschenrechte und Umweltstandards in globalen Lieferketten schützen soll, gilt derzeit für über 5.000 Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten in Europa. Doch Gewerkschaften und Wirtschaftsverbände warnen nun, dass geplante Reformen die Durchsetzung untergraben und damit Arbeitnehmer:innen sowie verantwortungsbewusste Firmen gefährden könnten.
Seit Januar 2024 ist das LkSG in Kraft und betrifft zwischen 4.500 und 30.000 deutsche Unternehmen – vor allem in den Branchen Fertigung, Chemie, Lebensmittel, Logistik und Finanzen. Viele Firmen klagen über hohe bürokratische Hürden, etwa durch umfangreiche Fragebögen für jede Lieferung. Kritiker monieren, dass kleinere Betriebe besonders stark belastet werden.
Im Januar 2026 debattierten Abgeordnete über Anpassungen, die zwar die Berichtspflichten erleichtern, die Kernverpflichtungen aber erhalten sollen. Doch die vorgeschlagenen Änderungen sehen vor, Sanktionen abzuschaffen und das deutsche Recht an die weniger strenge EU-Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitspflicht (CSDDD) anzupassen. Diese Entwicklung löst bei Gewerkschaften Besorgnis aus, die einen Verlust der präventiven Wirkung befürchten.
Unterdessen hat das Europäische Parlament kürzlich eine Überarbeitung der CSDDD verabschiedet, die den Geltungsbereich auf Unternehmen mit über 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von mindestens 1,5 Milliarden Euro beschränkt. Die EU-Mitgliedstaaten haben bis Juli 2028 Zeit, die Regeln umzusetzen; die Einhaltung wird ab 2029 verpflichtend. Wirtschaftsverbände fordern jedoch, das LkSG vollständig auszusetzen, da die Reformen ihrer Ansicht nach kaum Entlastung bringen.
Arbeitsrechtsaktivist:innen verweisen unterdessen auf anhaltende Missstände, etwa osteuropäische Lkw-Fahrer:innen, die monatelang in ihren Fahrerkabinen leben müssen. Anna Weirich von Faire Mobilität warnt, dass eine Abschwächung des LkSG schutzbedürftige Beschäftigte noch stärker gefährden würde. Unternehmen, die bereits die strengeren Vorgaben erfüllen, könnten zudem durch lockere Kontrollen Wettbewerbsnachteile erleiden.
Die Zukunft des LkSG bleibt ungewiss, während die Reformen voranschreiten. Sollten Sanktionen gestrichen und die Schwellenwerte angehoben werden, unterlägen weniger Unternehmen strengen Prüfungen. Die Änderungen könnten auch Fortschritte bei der Bekämpfung von Arbeitsrechtsverstößen und Umweltschäden in Lieferketten verzögern. Die endgültigen Entscheidungen hängen von den EU-Umsetzungsfristen und der Anpassung Deutschlands an die überarbeitete Richtlinie ab.