Krischer kritisiert geplantes Infrastruktur-Beschleunigungsgesetz der Bundesregierung
Felix SchneiderKrischer kritisiert geplantes Infrastruktur-Beschleunigungsgesetz der Bundesregierung
Nordrhein-Westfalens Verkehrsminister Oliver Krischer von den Grünen hat sich zum geplanten Infrastruktur-Beschleunigungsgesetz der Bundesregierung geäußert. Zwar begrüßt er einige Änderungen, übt aber scharfe Kritik an den geplanten Kürzungen bei den Beteiligungsrechten der Öffentlichkeit in Großprojekten.
Krischer hob mehrere positive Aspekte des Gesetzentwurfs hervor. Er lobte die Streichung überflüssiger raumordnerischer Prüfungen für Bahnprojekte, die er als unnötige "Doppelkontrollen" bezeichnete. Zudem begrüßte er schnellere digitale Verfahren sowie die neue Regelung, wonach Radwege auf allen neu gebauten oder ersetzten Straßenbrücken verpflichtend werden.
Gleichzeitig lehnte der Minister die Einschränkung der Klagerechte für Umweltverbände und Bürger:innen entschieden ab. Verzögerungen bei Infrastrukturprojekten führte seiner Ansicht nach nicht auf Einwände aus der Bevölkerung oder Umweltschutzauflagen zurück, sondern auf unterbesetzte Behörden und fehlende Finanzmittel. Die Bundesregierung rechtfertigt die Reformen hingegen mit dem Ziel, gerichtliche Verfahren zu beschleunigen – etwa durch eine Zehn-Wochen-Frist für Beweismittel und strengere Zulässigkeitsregeln für Klagen.
Bisher hat Berlin auf die Kritik von Umweltorganisationen und Bürgerinitiativen nicht direkt reagiert. Offizielle Stellungnahmen betonen die Vereinbarkeit des Gesetzes mit EU-Standards wie der Aarhus-Konvention, gehen aber nicht auf konkrete Bedenken der Gegner ein.
Der Gesetzentwurf wird nun im Bundestag weiter beraten. Sollte er verabschiedet werden, würden die aufschiebende Wirkung von Klagen eingeschränkt und die Beteiligungsregeln verschärft. Krischers zwiespältige Reaktion spiegelt die grundsätzliche Spannung wider: zwischen dem Wunsch nach schnelleren Projekten und dem Schutz öffentlicher Mitwirkungsmöglichkeiten.






