Ehemaliger Dom-Architekt kritisiert geplante Eintrittsgebühr für den Kölner Dom - Kölner Dom plant Eintrittsgeld – und spaltet damit die Stadt
Kölner Dom könnte bald Eintritt verlangen
Der Kölner Dom, eine der berühmtesten katholischen Kirchen der Welt, könnte Besuchern bald eine Eintrittsgebühr berechnen. Die Sehenswürdigkeit, die jährlich sechs Millionen Menschen anzieht, hat eine Debatte über Zugang und Finanzierung ausgelöst. Die ehemalige Dombaumeisterin Barbara Schock-Werner hat sich gegen den Vorschlag ausgesprochen und ihn als "sehr problematisch" für die Identität der Stadt bezeichnet.
Der Dom, in dem die Reliquien der Heiligen Drei Könige aufbewahrt werden, ist seit langem ein Symbol für Köln. Viele Einheimische und Touristen sehen ihn als einen offenen, heiligen Ort – nicht als bezahlte Attraktion. Schock-Werner warnte, dass eine Eintrittsgebühr den Dom eher zu einem Museum machen könnte und damit seine öffentliche Rolle verändern würde.
In den vergangenen fünf Jahren stießen ähnliche Pläne für Eintrittsgelder an historischen und religiösen Stätten in ganz Deutschland auf Widerstand. 2023 erwog der Münchner Dom die Einführung von Gebühren, stieß aber auf Ablehnung seitens Bürgerinitiativen und Kirchenvertretern. Kritiker argumentierten, dass eine Kommerzialisierung solcher Orte die Gefahr berge, finanziell schwächere Besucher auszuschließen.
Schock-Werner erkannte zwar den Bedarf an zusätzlichen Mitteln für die Erhaltung des Doms an. Gleichzeitig betonte sie jedoch, dass eine Gebühr dessen kulturelle und spirituelle Bedeutung untergraben könnte. Die genaue Höhe des Eintrittsgelds steht noch nicht fest, doch die Verantwortlichen planen, es in der zweiten Jahreshälfte einzuführen.
Ziel der geplanten Gebühr ist es, Mittel für die Denkmalschutzmaßnahmen zu sichern – doch sie wirft Fragen zur Zugänglichkeit auf. Sollte sie umgesetzt werden, könnte sie das Erlebnis eines der ikonischsten Bauwerke Deutschlands grundlegend verändern. Die Diskussion spiegelt die größeren Spannungen zwischen finanziellen Notwendigkeiten und dem öffentlichen Zugang zu Kulturerbestätten wider.