KiBiz-Reform in NRW: Wüst will Betreuung verbessern – doch Kritik bleibt
Felix SchneiderWüst zeigt Bereitschaft für Kindergarten-Kompromiss nach scharfer Kritik - KiBiz-Reform in NRW: Wüst will Betreuung verbessern – doch Kritik bleibt
Nordrhein-Westfalen bereitet Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) vor
Nordrhein-Westfalen plant eine Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) und will die Änderungen noch in dieser Legislaturperiode finalisieren. Das überarbeitete Gesetz soll jedoch erst zum Kindergartenjahr 2027/28 in Kraft treten. Ministerpräsident Hendrik Wüst hat signalisiert, dass er bereit ist, Bedenken von freien Trägern und Eltern zu erörtern.
Die geplante KiBiz-Reform konzentriert sich auf vier zentrale Punkte: die Verlässlichkeit der Kinderbetreuung zu verbessern, die Qualität der frühkindlichen Bildung zu steigern, die Arbeitsbedingungen des Personals zu optimieren und den Trägern mehr finanzielle Spielräume zu gewähren. Ein Kernstück des Gesetzentwurfs ist die Einführung eines "Kernzeitenmodells", das dem anhaltenden Fachkräftemangel in Kitas entgegenwirken soll.
Wüst hat die Frustration vieler Eltern anerkannt, die mit unvorhersehbaren Betreuungszeiten konfrontiert sind. Gleichzeitig räumte er ein, dass trotz zusätzlicher Mittel nicht alle Forderungen vollständig erfüllt werden können. Die Freie Wohlfahrtspflege warnt unterdessen vor möglichen Nachteilen der Reform und befürchtet sinkende Betreuungsstandards, höheren bürokratischen Aufwand und eine unzureichende Finanzierung der Träger. Da sich das Gesetzgebungsverfahren noch in einer frühen Phase befindet, betonte Wüst seine Offenheit für weitere Verhandlungen. Freie Träger haben bereits Rückmeldungen gegeben, und die Landesregierung hat zugesagt, ihre Anregungen vor der Verabschiedung des Gesetzes zu prüfen.
Die Reform soll zwar noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden, tritt aber erst 2027 in Kraft. Falls sie verabschiedet wird, bringt sie strukturelle Veränderungen in der frühkindlichen Bildung Nordrhein-Westfalens mit sich. Die nächsten Schritte der Landesregierung bestehen darin, die Bedürfnisse von Trägern, Personal und Familien in Einklang zu bringen und gleichzeitig die in den Anhörungen geäußerten Bedenken zu berücksichtigen.