23 December 2025, 14:04

Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG weist Klagen ab

Eine Gruppe von Menschen, die auf einer Straße protestieren und Plakate halten, mit Gebäuden, Bäumen und Laternen im Hintergrund unter einem klaren Himmel.

Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG weist Klagen ab - Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG weist Klagen ab

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat die Räumung von Lützerath bestätigt, eines Dorfes am Rand des Braunkohletagebaus Garzweiler II. In einem am 23. Dezember 2025 verkündeten Urteil wies das Gericht alle rechtlichen Klagen gegen die Zwangsräumung zurück und lehnte Beschwerden von Aktivistinnen und Aktivisten ab, die gegen die Entscheidung geklagt hatten. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob die Versammlungsfreiheit verletzt wurde, als die Behörden Demonstrationen auf dem Gelände des Energiekonzerns RWE untersagten.

Lützerath war zu einem Symbol für Klimaschützer geworden, die sich gegen den Braunkohleabbau stellen. Das in der Nähe des Tagebaus Garzweiler II gelegene Dorf war zuvor geräumt worden, nachdem die Behörden die Evakuierung angeordnet hatten. Die Protestierenden argumentierten, dass das Betretungsverbot für das RWE-Gelände ihr Recht auf Demonstration einschränke.

Das Gericht in Münster sah darin jedoch keinen Verstoß gegen die Versammlungsfreiheit. Die Richter urteilten, dass die Kläger kein schutzwürdiges rechtliches Interesse hätten, da ihre Möglichkeit zu protestieren nicht rechtswidrig eingeschränkt worden sei. Die Behörden hätten einen alternativen Versammlungsort in der Nähe bereitgestellt, sodass Demonstrationen weiterhin ohne Behinderung stattfinden könnten.

RWE hatte sein Gelände deutlich als nicht öffentlich zugänglich gekennzeichnet und damit unterstrichen, dass das Areal nicht mehr für Versammlungen zur Verfügung stehe. Das Gericht bestätigte, dass das generelle Betretungsverbot rechtmäßig sei. Sämtliche Klagen gegen die Räumung und das damit verbundene Zugangsverbot wurden als unzulässig abgewiesen, womit der Rechtsstreit um die Räumung Lützeraths beendet ist.

Mit diesem Urteil endet der juristische Streit um die Zwangsräumung des Dorfes und bestätigt, dass Proteste nicht auf dem RWE-Gelände stattfinden dürfen. Aktivistinnen und Aktivisten hatten Lützerath als Symbol des Widerstands genutzt, doch das Gericht lässt keine weiteren rechtlichen Schritte zu. Künftige Demonstrationen müssen sich auf den zugewiesenen Ersatzstandort beschränken.