Jay-Z kontert nach abgewiesener Vergewaltigungsklage mit Verleumdungsvorwürfen
Noah MayerJay-Z kontert nach abgewiesener Vergewaltigungsklage mit Verleumdungsvorwürfen
Jay-Z hat sich zu einer abgewiesenen Klage wegen sexuellen Missbrauchs geäußert, die 2024 gegen ihn eingereicht worden war. Der Fall, in dem einer Frau vorwarf, 2000 auf einer Party mit Drogen betäubt und vergewaltigt worden zu sein, wurde im Februar 2025 ohne Angabe von Gründen eingestellt. Der Rapper hat seitdem rechtliche Schritte gegen seine Anklägerin und deren Anwaltsteam eingeleitet.
In der ursprünglichen Klage hieß es, Jay-Z und Sean "Diddy" Combs hätten eine Frau auf einer Party vor mehr als zwei Jahrzehnten angegriffen. Jay-Z bezeichnete die Vorwürfe als "herzzerreißend" und lehnte jeden Vergleich ab. Seine Rechtsvertreter betonten zudem seinen Wunsch, die Anonymität der Frau zu wahren.
Der Fall wurde Anfang 2025 überraschend fallen gelassen, ohne dass eine Begründung genannt wurde. Kurz darauf reichte Jay-Z eine Verleumdungsklage gegen die Anklägerin und ihre Anwälte ein. Seine Klage wirft Erpressung, böswillige Verfolgung und zivilrechtliche Verschwörung vor.
Der Anwalt der Frau, Tony Buzbee, wies alle Vorwürfe aus Jay-Zs Klage zurück. Buzbee kritisierte zudem, was er als eine Kultur bezeichnete, in der falsche Anschuldigungen keine Konsequenzen nach sich zögen. Stand März 2026 läuft das Verleumdungsverfahren noch.
Jay-Zs Verleumdungsklage bewegt sich weiterhin durch die Gerichtsinstanz. Das Urteil wird zeigen, ob die ursprünglichen Vorwürfe rechtlich haltbar waren. Der Fall unterstreicht die langfristigen Auswirkungen hochkarätiger Rechtsstreitigkeiten – selbst nach deren Einstellung.






