14 January 2026, 18:41

Januar-Fristen für Landwirte: Antibiotika, Bestandsmeldungen und Biosicherheit drängen

Ein aufgeschlagenes Buch mit Illustrationen von Schweinen, Hühner und anderen Bauernhoftieren, begleitet von Text auf der linken Seite.

Januar-Fristen für Landwirte: Antibiotika, Bestandsmeldungen und Biosicherheit drängen

Deutsche Tierhalter stehen im Januar vor mehreren wichtigen Fristen. Bis zu diesem Monat müssen sie unter anderem den Antibiotika-Einsatz, Tierbestände und Biosicherheitsmaßnahmen melden. Versäumte Termine können sich auf Subventionen und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben auswirken.

Die Antibiotika-Datenbank (TAM) verlangt die Meldungen bis zum 14. Januar. Betroffene Betriebe müssen ihre Antibiotika-Anwendung dokumentieren – selbst wenn keine Mittel eingesetzt wurden, ist eine Nullmeldung verpflichtend. Die Meldepflicht gilt ab einer Bestandsgröße von 250 Schweinen sowie 85 Tieren bei Zucht- oder Saugferkeln.

Bis zum 15. Januar müssen alle Landwirte ihren jährlichen HI-Tier-Bestandsbericht einreichen. Dieser erfasst die Tierzahlen zum 1. Januar, wobei auch Betriebe ohne Schweinehaltung eine Nullmeldung abgeben müssen. Die Frist ist entscheidend für die Subventionsberechtigung.

Ab dem 1. Januar verschärft das QS-Qualitätssicherungssystem die Biosicherheitsvorgaben. Eine sechsmonatige Übergangsphase bis zum 1. Juli gibt den Betrieben Zeit zur Anpassung. Zudem müssen Teilnehmer der Initiative Tierwohl (ITW) nun jährlich das Stallklima und die Tränkwasserqualität bewerten.

Die Fristen für den Tierseuchenfonds variieren je nach Bundesland und liegen zwischen dem 17. und 31. Januar.

Landwirte sollten zügig handeln, um die Meldepflichten zu erfüllen. Verspätete Abgaben können Strafen oder den Verlust von Fördergeldern nach sich ziehen. Die neuen Biosicherheitsregeln und ITW-Bewertungen erhöhen zudem den bürokratischen Aufwand für das kommende Jahr.