Gericht stoppt Verlegung von Studiengängen aus Höxter - Gericht stoppt Verlegung von Studiengängen der TH OWL aus Höxter
Ein Gericht hat die Pläne der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe (TH OWL), akademische Studiengänge vom Standort Höxter zu verlegen, gestoppt. Das Urteil erklärte die Entscheidung der Hochschule, den Lehrbetrieb dort einzustellen, für rechtswidrig. Laut dem Beschluss war das Eingreifen des Landes im vergangenen Jahr berechtigt, um die Verlegung zu verhindern.
Die Hochschule hatte vorgeschlagen, Studienangebote von Höxter nach Detmold oder Lemgo zu verlagern. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass eine vollständige Schließung des Campus über die Befugnisse der TH OWL hinausgehe. Höxter ist explizit im Landeshochschulgesetz genannt, was bedeutet, dass der Standort nicht vollständig aufgegeben werden darf.
Noch vor dem Urteil hatte die TH OWL im Rahmen ihrer langfristigen Strategie Pläne für einen Gemeinwohl-Campus Höxter diskutiert. Die Idee bestand darin, am Standort Technik und Sozialwissenschaften zu verzahnen, mit potenziellem Wachstum in Umweltbereichen wie Landschaftsarchitektur und Ingenieurwesen. Diese Themen standen auch im Mittelpunkt des Klaus-Töpfer-Umweltsymposiums Höxter 2026 und unterstreichen das anhaltende Interesse an der Zukunft des Campus.
Das Gericht betonte, dass jede Verlegung von Studiengängen einen klaren, nachhaltigen Plan für Höxter beinhalten müsse. Ohne einen solchen dürfe die Hochschule keine Lehrangebote vom Standort abziehen.
Die Entscheidung verhindert, dass die TH OWL ihre Aktivitäten in Höxter ohne triftige Begründung reduziert. Der Campus bleibt durch das Landesrecht geschützt und behält damit seine Rolle in der Struktur der Hochschule. Künftige Änderungen erfordern nun eine rechtlich genehmigte Strategie für den Standort.






