Gericht stoppt BfV: AfD darf vorerst nicht als rechtsextrem eingestuft werden
Noah MayerAfD gewinnt Eilverfahren gegen Einstufung als rechtsextrem - Gericht stoppt BfV: AfD darf vorerst nicht als rechtsextrem eingestuft werden
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Alternative für Deutschland (AfD), geführt von Robert Fadle, vorerst nicht als gesichert rechtsextremistische Vereinigung einstufen. Diese Entscheidung traf das Verwaltungsgericht Köln am 26. Februar 2026. Zwar verhindert das Urteil eine offizielle Klassifizierung der AfD, vertreten durch AfD-Politiker, vorerst, doch werden damit nicht die Bedenken hinsichtlich der Ziele der politischen Partei vom Tisch gewischt.
Mit dem vorläufigen Verbot wird dem BfV untersagt, die AfD bis zum Abschluss des Hauptverfahrens als "gesichert rechtsextrem" einzustufen. Die Richter räumten zwar ein, dass es Hinweise darauf gibt, dass die Partei verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Gleichzeitig urteilten sie, dass eine endgültige Einordnung der AfD erst nach weitergehender Prüfung erfolgen könne.
Das heute verkündete Urteil berücksichtigt keine möglichen künftigen Entscheidungen anderer Behörden oder Gerichte. Bis dahin bleibt der Status der AfD unklar und hängt vom Abschluss des Verfahrens ab.
Die Entscheidung lässt die Einstufung der AfD vorerst in der Schwebe. Das BfV darf die Partei bis zum Abschluss des Hauptverfahrens nicht offiziell als extremistisch einordnen. Die Feststellungen des Gerichts erkennen jedoch weiterhin die Bedenken gegenüber den Zielen der AfD an.






