Gericht kippt höhere Gewerbesteuern im Ruhrgebiet – Städte müssen nachbessern
Moritz NeumannGericht kippt Regelung zur Grundsteuer in vier Ruhrgebietsstädten - Gericht kippt höhere Gewerbesteuern im Ruhrgebiet – Städte müssen nachbessern
Ein Gericht in Gelsenkirchen hat höhere Steuerbelastungen für gewerblich genutztes Bauland in vier Städten des nördlichen Ruhrgebiets für rechtswidrig erklärt. Das Urteil besagt, dass Kommunen für gewerblich genutztes Land nicht höhere Abgaben verlangen dürfen als für Wohnimmobilien. Laut Entscheidung benachteiligen solche Regelungen die Eigentümer von Betriebsstätten unzulässig.
Das Verwaltungsgericht für das nördliche Ruhrgebiet hat die Grundsteuerbescheide für Bochum, Essen, Dortmund und Gelsenkirchen aufgehoben. Es stellte fest, dass die Städte gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Steuergerechtigkeit verstoßen hätten, indem sie für gewerblich genutztes Land höhere Sätze festsetzten. Das Gericht argumentierte, dass zwar Wohnimmobilien begünstigt werden dürften, eine Erhöhung der Abgaben für Gewerbeflächen zum Ausgleich jedoch unzulässig sei.
Das Urteil hat zur Folge, dass die Grundsteuerbescheide für gewerblich genutztes Bauland in den vier Städten neu berechnet werden müssen. Sollte das Urteil nicht in der Berufung gekippt werden, müssen die Kommunen ihre Steuerpolitik anpassen. Der Fall könnte nun vor höhere Instanzen gelangen, um weiter geprüft zu werden.